Rhodeus amarus (Bloch, 1782)
Natura 2000: Anhang II
Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte
Kenntnisstand zur Verbreitung in Sachsen-Anhalt
Mit Ausnahme der Alpenregion ist der Bitterling im gesamten Deutschland vertreten. In Sachsen-Anhalt kommt er, abgesehen von verschiedenen isolierten Vorkommen, schwerpunktmäßig in den Altwässern und Nebengewässern der Elbe im Mittelelbegebiet zwischen Pretzsch und Magdeburg vor (D10–Elbe-Mulde-Tiefland). Auch aus einigen Saale- und Elsteraltarmen, der Mulde-Altwasserkette Pelze–Leinersee–Löbben und dem Gebiet der unteren Havel sowie den Altwässern der unteren Schwarzen Elster sind Vorkommen bekannt. Einzelne kleine, sommerwarme Flüsse, die eigentlich untypisch für die Verbreitung der Art sind, z. B. die Jeetze, die Ehle und der Flötgraben in der Landschaftseinheit D09 (Altmark), werden von kleineren Populationen bewohnt (ZUPPKE & HAHN 2001, KAMMERAD et al. 2012). Insgesamt unterliegt das Bitterlingsvorkommen, wie auch andere Kleinfischarten, starken Populationsschwankungen. Voraussetzung für ein reproduktives Vorkommen des Bitterlings ist das Vorhandensein von Muscheln der Gattungen Unio und/oder Anodonta.
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis des für die FFH-Berichtspflichten verbindlichen 10×10 km-Rasterfeldnetz der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ Rasterfelder, d. h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis im jeweiligen Bezugszeitraum. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, eine Zusammenführung der in der Oberen Fischereibehörde (Auflage bei Ausnahmegenehmigungen zur Elektrofischerei), im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (Erfassungen zur WRRL) erfassten Nachweise sowie Meldungen der ehrenamtlich arbeitenden Anglerverbände sind dazu erforderlich. Eine Auswertung erfolgt zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Der Gesamtbestand und die Habitatgröße werden auf Rasterfeldbasis ermittelt (vgl. Sachteleben & Behrens 2010: TK25).
Erfassungsmethodik des Stichprobenmonitorings
Grundlagen für die Vorgehensweise sind das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. SACHTELEBEN & BEHRENS 2010 sowie SCHNITTER et al. 2006) sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010).
Bezugsraum
Es können die Probestellen des WRRL-Monitorings herangezogen werden. Die Probestrecken von mind. 200 m oder 500 m² sollen repräsentativ für die unterschiedlichen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein – diese Festlegung treffen die Bearbeiter/-innen vor Ort.
Erfassungsturnus
Im Rahmen des Stichprobenmonitorings sollen die Bestandsüberprüfungen zwei Mal in der Berichtsperiode, die Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern einmal in der Berichtsperiode erfolgen.
Methode Population
Die Methode orientiert sich an FFS (2005): pro Berichtsperiode wird vorzugsweise in der Zeit von August bis Mitte Oktober in jedem Untersuchungsgebiet eine Probestrecke von mindestens 200 m oder 500 m² durch Elektro-Streckenbefischung beprobt (die Probestrecke kann in unterschiedliche Teilstrecken aufgeteilt werden). Die Lage der Probestrecken in den Untersuchungsgebieten kann in Sekundärhabitaten zwischen den Berichtsperioden wechseln, in Primärhabitaten werden die Probestrecken dauerhaft festgelegt.
Methode Habitatqualität
Die Charakterisierung der besiedelten Gewässer erfolgt anhand struktureller, morphologischer, physikalischer und chemischer Merkmale (BfN & BLAK 2017).
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes
Tab. 1: Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen des Bitterlings (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt
Bitterling – Rhodeus amarus | |||
Kriterien/Wertstufe | A | B | C |
Zustand der Population | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Bestandsgröße/ Abundanz: in spezifischen Habitaten | ≥ 0,5 lnd./m2 | ≥ 0,25 bis < 0,5 lnd./m2 | <0,25 lnd./m2 |
Alternativ: Bestandsgröße/ Abundanz: Streckenbefischungen 1) | ≥ 0,25 Ind./m2 | ≥ 0,05 bis < 0,25 Ind./m2 | <0,05 Ind./m2 |
Altersstruktur/ Reproduktion: Längenverteilung für das gesamte Gewässer bzw. den untersuchten Bereich (Expertenvotum) | Zwei oder mehr Altersgruppen nachweisbar | Eine Altersgruppe nachweisbar | |
Habitatqualität | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Isolationsgrad/ Fragmentierung (Expertenvotum) | Vollständiger Lebensraumverbund des Gewässersystems, dauerhaft oder durch mittelhäufig bis häufig auftretende Hochwasser (< 5 Jahre im Mittel) | Zum überwiegenden Teil Lebensraumverbund des Gewässersystems, dauerhaft oder durch mittelhäufig bis häufig auftretende Hochwasser (< 5 Jahre im Mittel) oder vollständiger Lebensraumverbund durch seltene Hochwasser (> 5 Jahre im Mittel) | Isoliertes Gewässer oder fragmentiertes Gewässer mit zentral beeinträchtigter Durchgängigkeit |
Habitatqualität | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Fakultativ: Großmuschelbestand in geeigneten Bereichen (Expertenvotum mit Begründung) | Ausgedehnte, mehr als geringe Muschelbestände | Gering bis fehlend | |
Wasserpflanzen- deckung – submers und emers (Expertenvotum) | Hoch | Gering bis mittel | Weitestgehend fehlend |
Sedimentbeschaffen- heit (Anteil der Probestellen mit aeroben Sedimentauflagen) | 100 % | < 100 bis 50 % | < 50 % |
Beeinträchtigungen | Keine bis gering | Mittel | Stark |
Gewässerbauliche Veränderungen (insbes. Querverbauungen) und/oder Abtrennung der Aue (Veränderungen beschreiben; Expertenvotum) | Keine | Ohne erkennbar negativen Einfluss | Mit erkennbar negativem Einfluss |
Gewässer- unterhaltung (v. a. an der Gewässersohle, Grundräumungen, Entkrautungen) (Expertenvotum) | Keine oder für die Art positiv (Expertenvotum mit Begründung) | In geringem Umfang, ohne erkennbare Auswirkungen (z. B. Abschnittsweise alternierende maschinelle Krautung mit dem Mähboot, Krautung über der Sohle, Handkrautung, Absammlung von Muscheln) (Expertenvotum mit Begründung) | Erheblich, mit erkennbaren Auswirkungen (z. B. Krautung großer Abschnitte insbes. Bei sofortiger Entnahme des Mähgutes, Grundräumung) (Expertenvotum mit Begründung) |
Anthropogene Stoff- und Feinsedimenteinträge (Expertenvotum) | Ohne erkennbare Auswirkungen | Geringe Auswirkungen | Mit erheblichen Auswirkungen |
Weitere Beeinträchtigungen für Rhodeus amarus (Expertenvotum mit Begründung) | Keine | Mittlere bis geringe | Starke |
A) ≥ 25 Ind./100 m2
B) ≥ 5 bis < 25 Ind./100 m2
C) < 5 Ind./100 m2
Das entspricht:
A) ≥ 0,25 Ind./m2
B) ≥ 0,05 bis < 0,25 Ind/m2
C) < 0,05 Ind./m2