Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758)
Natura 2000: Anhang II
Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte
Kenntnisstand zur Verbreitung in Sachsen-Anhalt
Der Schlammpeitzger ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreten. In Sachsen-Anhalt kommt er im Gebiet der Mittelelbe, Schwarzen Elster, Havel und Mulde in verschiedenen Altarmen, aber auch in zeitweilig austrocknenden Flutrinnen vor (D09–Elbtalniederung und D10–Elbe-Mulde-Tiefland). Weitere Verbreitungsschwerpunkte des Schlammpeitzgers liegen in Grabensystemen der Niedermoorgebiete Großes Bruch, Wische und Drömling sowie den diese Gebiete durchziehenden Fließgewässern Großer Graben, Secantsgraben, Flötgraben, Uchte und untere Milde (D31–Weser-Aller-Flachland und D29–Wendland/Altmark). Auch im Schollener See sowie im Schollener Seegraben kommen regelmäßig Schlammpeitzger vor, desgleichen im Tangergebiet sowie in Altwässern der Elsteraue bei Halle-Planena (D20–Östliches Harzvorland und Börden). Seine versteckte Lebensweise im Sediment macht die Nachweisbarkeit der Art schwierig. Nicht besiedelt werden sommerkühle, stark strömende Fließgewässer (ZUPPKE & HAHN 2001, KAMMERAD et al. 2012).
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis des für die FFH-Berichtspflichten verbindlichen 10×10 km-Rasterfeldnetz der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ Rasterfelder, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis im jeweiligen Bezugszeitraum. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, eine Zusammenführung der in der Oberen Fischereibehörde (Auflage bei Ausnahmegenehmigungen zur Elektrofischerei), im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (Erfassungen zur WRRL) erfassten Nachweise sowie Meldungen der ehrenamtlich arbeitenden Anglerverbände sind dazu erforderlich. Eine Auswertung erfolgt am Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Der Gesamtbestand und die Habitatgröße werden auf Rasterfeldbasis ermittelt (vgl. SACHTELEBEN & BEHRENS 2010: TK25-Quadranten).
Erfassungsmethodik des Stichprobenmonitorings
Grundlagen für die Vorgehensweise sind das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BFN & BLAK 2017, vgl. SACHTELEBEN & BEHRENS 2010 sowie SCHNITTER et al. 2006), sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010).
Bezugsraum
Die Erfassungsmethodik für das WRRL-Monitoring ist aus methodischen Gründen suboptimal, so dass zusätzliche Probeflächen für das FFH-Monitoring einzurichten sind. Die Probeflächen umfassen mind. 200 m oder 500 m². Die Probestrecken sollen repräsentativ für die unterschiedliche Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein. Diese Festlegung treffen die Bearbeiter/-innen vor Ort.
Erfassungsturnus
Im Rahmen des Stichprobenmonitorings sollen die Bestandsüberprüfungen zwei Mal in der Berichtsperiode, die Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern erfolgt parallel zu den Bestandsüberprüfungen.
Methode Population
Die Methode orientiert sich an der FFS (2005): Pro Berichtsperiode wird zu einem bezogen auf die Probestelle optimalen Zeitraum in jedem Untersuchungsgebiet eine Probestrecke von mindestens 200 m durch Elektro-Streckenbefischung beprobt (die Probestrecke kann in unterschiedliche Teilstrecken aufgeteilt werden). Die Lage der Probestrecken in den Untersuchungsgebieten kann in Sekundärhabitaten zwischen den Berichtsperioden wechseln, in Primärhabitaten werden die Probestrecken dauerhaft festgelegt. Aufgrund der Lebensweise des Schlammpeitzgers müssen Elektrobefischungen gezielt auf diese Art ausgerichtet werden.
Methode Habitatqualität
Die Charakterisierung der besiedelten Gewässer erfolgt anhand struktureller, morphologischer, physikalischer und chemischer Merkmale (BFN & BLAK 2017).
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes
Tab. 1: Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in Sachsen-Anhalt
Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis | |||
Kriterien/Wertstufe | A | B | C |
Zustand der Population | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Bestandsgröße/ Abundanz | ≥ 300 lnd./ha | ≥ 30 bis < 300 lnd./ha | < 30 Ind./ha |
Altersstruktur/Reproduktion: Altersgruppen (auf Grundlage der Längenverteilung für das gesamtes Gewässer bzw. den untersuchten Bereich) (Expertenvotum) | Zwei oder mehr Altersgruppen nachweisbar | Eine Altersgruppe nachweisbar | |
Habitatqualität | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Isolationsgrad/ Fragmentierung (Expertenvotum) | Vollständiger Lebensraumverbund des Gewässersystems, dauerhaft oder durch mittelhäufig bis häufig auftretende Hochwasser (< 5 Jahre im Mittel) | Zum überwiegenden Teil Lebensraumverbund des Gewässersystems, dauerhaft oder durch mittelhäufig bis häufig auftretende Hochwasser (< 5 Jahre im Mittel) oder vollständiger Lebensraumverbund durch seltene Hochwasser (≥ 5 Jahre im Mittel) | Isoliertes Gewässer Oder fragmentiertes Gewässer mit zentral beeinträchtigter Durchgängigkeit |
Habitatqualität | Hervorragend | Gut | Mittel bis schlecht |
Sedimentbeschaffenheit (Anteil der Probestellen mit überwiegend organisch geprägten Feinsedimentauflagen und überwiegend > 10 cm Auflagendicke) | ≥ 50 % | > 25 bis < 50 % | < 25 % |
Wasserpflanzendeckung submers + emers (Expertenvotum) | Hoch | Gering bis mittel | Gering bis fehlend |
Beeinträchtigungen | Keine bis gering | Mittel | Stark |
Gewässerbauliche Veränderungen (insbes. Querverbauungen) und/oder Abtrennung der Aue (Veränderungen beschreiben, Expertenvotum) | Keine | Ohne erkennbar negativen Einfluss | Mit erkennbar negativem Einfluss |
Gewässerunterhaltung (vor allem an der Gewässersohle, Grundräumungen, Entkrautungen) (Expertenvotum) | Keine (Primärlebensraum) oder Ansprüche ideal berücksichtigt (z. B. Handkrautung) | Schonend, Ansprüche teilweise berücksichtigt (z. B. abschnittsweise alternierende oder halbseitige maschinelle Krautung, Krautung über der Sohle, vorherige Abfischung bzw. Absammlung von Aushub, Krautung nicht vor September) | Intensive, bestands-gefährdende Unterhaltung (z. B. Maschinelle Krautung mit Sedimententnahme, Krautung ausgedehnter Bereiche oder vor Mitte September, Grundräumung) |
Anthropogene Stoff- und Feinsedimenteinträge (Expertenvotum) | Ohne erkennbare Auswirkungen | Geringe Auswirkungen | Mit erheblichen Auswirkungen |
Weitere Beeinträchtigungen für Misgurnus fossilis (Expertenvotum mit Begründung) 1) | Keine | Mittlere bis geringe | Starke |