Sibirische Winterlibelle

Sympecma paedisca (Brauer, 1877)

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 1 - vom Aussterben bedroht

Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle sind in Deutschland aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bekannt (ELLWANGER & MAUERSBERGER 2003). In Sachsen ist die Art 1997/98 an einem Tagebaurestsee in der Muskauer Heide gefunden worden (BROCKHAUS 2005a).

Aus Sachsen-Anhalt sind entsprechend den vorliegenden Daten keine Funde bekannt (siehe auch GESKE 2006). Für einen eventuellen Erstnachweis für Sachsen-Anhalt liegt noch keine konkrete Fundmeldung vor. Nachweise sind wahrscheinlich am ehesten in der unteren Elbtalniederung im Grenzgebiet zu Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen zu erwarten.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Sibirischen Winterlibelle richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population zweimal zu erfassen. Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgt durch eine Imaginalerfassung, vorzugsweise nach der Überwinterung. Die Untersuchung soll bei günstigen Witterungsbedingungen zwischen Ende April und Anfang Juni an passend strukturierten Uferbereichen stattfinden. Die Quantifizierung der Populationsdichte kann dabei am einfachsten durch die Erfassung revierbesetzender Männchen oder eierlegender Tandems während der Fortpflanzungszeit vorgenommen werden.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Flächenanteil geeigneter Larvalhabitate (d.h. Flachwasserbereiche mit ausgedehntem, windgeschütztem, durchlichtetem Wasserröhricht oder Ried, mit Buchten, von Bulten durchsetzt, mit Halmen und Blättern der Vorjahre)
  • Anteil geeigneter Landlebensräume (z.B. Landröhrichte, extensiv genutzte Streu- oder Niedermoorwiesen, hochwüchsige Mager- und Halbtrockenrasen, Gebüschkomplexe, lichte Wälder) im Umfeld

Beeinträchtigungen

  • Eingriffe in den Wasserhaushalt der Larvalgewässer
  • Beeinträchtigungen der Imaginalhabitate (z.B. Abtorfung von Mooren, Aufdüngung zu Fettwiesen, Nutzungsaufgabe z.B. von Streuwiesen)
  • Weitere Beeinträchtigungen

Aufgrund fehlender Nachweise der Art sind derzeit keine FFH-Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt festgelegt.