Grüne Flussjungfer

Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Rote Liste Deutschland: * - ungefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: * - ungefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Die Grüne Flussjungfer ist eine rheophile Fließwasser-Art, die auf kiesigen Grund und Ufergehölz angewiesen ist. In Sachsen-Anhalt ist sie an kleinen Bächen, Kanälen sowie Flüssen mit Baumbestand vertreten. (MÜLLER et al. 2018)

Die Bestände der Grünen Flussjungfer sind seit Anfang der 1990er Jahre aufgrund einer verbesserten Wasserqualität sowie naturnäherer Sohl- und Uferstrukturen deutlich angestiegen (MAMMEN et al. 2019). Für die Elbe in Sachsen-Anhalt kann mittlerweile wieder von einer nahezu lückenlosen Besiedlung ausgegangen werden. Nachweise gelangen darüber hinaus auch an der Mulde (MÜLLER & STEGLICH 1998), Weißen Elster (RANA 2002a), Schwarzen Elster (HENNIG, schriftl., HOHMANN, LHW), Helme (RANA 2002b), Unstrut (PIETSCH 2003, RANA 2003c, MÜLLER & STEGLICH 2004) und Saale (RANA 2005, MÜLLER & STEGLICH 2004). Daneben existieren Nachweise von einigen Bächen abseits der Elbe, so dem Fliethbach (HENNIG 1998, LHW), der Tangerniederung (MÜLLER 1981) und der Ihle (HOHMANN, LHW).

Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in den Naturraumeinheiten „Elbtalniederung“ (D09) und „Elbe-Mulde-Tiefland“ (D10), welche das Elbtal sowie die Flussauen von Mulde und Schwarzer Elster umfassen. Die Vorkommen befinden sich hier aufgrund der (fast) durchgängigen Meldung der Elbe, der Mulde sowie der Schwarzen Elster nahezu vollständig innerhalb von FFH-Gebieten. Darüber hinaus sind auch Bestände in den Naturräumen „Fläming“ (D11), „Thüringer Becken und Randplatten“ (D18), „Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland“ (D19), „Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet“ (D20), „Wendland und Altmark“ (D29) sowie „Harz“ (D37) nachgewiesen. Zwischen 2001 und 2023 wurden Funde aus 59 MTB dokumentiert, was einer Rasterfrequenz von 28,3 % entspricht.

Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin Kenntnisdefizite bezüglich der aktuellen Verbreitung der Grünen Flussjungfer im Land Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Es besteht daher weiterhin Untersuchungsbedarf, insbesondere auch an kleineren Fließgewässern im nördlichen und östlichen Sachsen-Anhalt (u.a. Aland, Biese, Uchte, Ohre, Nuthe sowie Fließgewässer in der Annaburger Heide).

Erfassung der Verbreitung

Grüne Keiljungfer Lebensraum
Monitoringfläche „Weiße Elster bei Profen“, Burgenlandkreis
Foto: M. Schulze (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009). Im Vergleich zu dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand sind bezüglich der Bewertung des Erhaltungszustandes noch einige Veränderungen und Präzisierungen vorgenommen worden. Diese werden unten im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Bewertungsschlüssel für Sachsen-Anhalt diskutiert.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Abstand von 2-3 Wochen während der Hauptemergenz (in der Regel Mitte Juni bis Ende Juli, zuweilen noch bis August) , bei Hochwasserereignissen sind ggf. zusätzliche Begehungen oder zeitliche Verschiebungen der Untersuchungen erforderlich;
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 250 m Länge entlang einer Uferseite oder jeweils 125 m beidseitig. Je nach Gebiet könnte die Probeflächengröße evtl. nicht ausreichen, da die Dichte der Art zu gering ist. Trifft dies in der Praxis zu, sollten entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag 1 km Uferlinie einseitig oder 500 m beidseitig abgesucht werden, zur Bewertung der Population dann Umrechnung auf 250 m;
  • Exuvienaufsammlung in einem ca. 2-3 m breiten Uferstreifen und Ermitteln der Exuviensumme für alle drei Begehungen pro Untersuchungsstrecke;
  • Erfassung bzw. Recherche der Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Substratverhältnisse im Larvalhabitat, Gewässergüteklasse, Besonnung) sowie von Beeinträchtigungen (Verschlammung, Gewässerausbau, Wellenschlag);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen) im Erfassungszeitraum.