Vogel-Azurjungfer

Coenagrion ornatum (Selys, 1850)

Natura 2000: Anhang II
Rote Liste Deutschland: 1 - vom Aussterben bedroht
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Die Vogel-Azurjungfer ist eine pontomediterrane Art mit einem Verbreitungszentrum von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer. Als thermophile Fließwasser-Art besiedelt sie vorrangig anthropogene Gräben. Dabei ist es wichtig, dass durch ausreichende Pflege eine Verschilfung der Gräben unterbunden wird. Zudem müssen ausreichend weiche Pflanzen zur Eiablage zur Verfügung stehen. (MÜLLER et al. 2018)

In Mittel- und Westeuropa existieren nur vergleichsweise wenige und zumeist lokal eng begrenzte Vorkommen. In Deutschland bildet Bayern das wesentliche Verbreitungszentrum der Art (BURBACH & ELLWANGER 2006). Daneben ist auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen ein wichtiger Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- und Ostdeutschland. (BURBACH & ELLWANGER 2006).

In Sachsen-Anhalt sind nur wenige stabile Vorkommen der Vogel-Azurjungfer bekannt. Im Jahr 2009 wurden Vorkommen in der nordwestlichen Altmark entdeckt, die während Erfassungen zwischen 2014 und 2019 weiter untersucht wurden. Hierbei konnten etwa 50 räumlich getrennte Einzelvorkommen mit teils mehreren hundert Individuen gefunden werden. Die Vorkommen ziehen sich bis zur niedersächsischen Grenze und stellen den aktuellen Arealrand der Art dar. Eine Besetzung der länderübergreifend bedeutenden Population in der Helmeniederung im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ (D18) konnte bei den Untersuchungen zwischen 2014 und 2019 hingegen nicht mehr bestätigt werden, wenn auch Funde auf der thüringischen Seite auf eine Wiederbesiedlung hoffen lassen. (MAMMEN et al. 2019)

Zwischen 2001 und 2023 wurden Nachweise aus insgesamt 16 MTB erbracht, was einer Rasterfrequenz von etwa 7,7 % entspricht. Die bisherigen Fundorte verteilen sich auf die naturräumlichen Einheiten „Thüringer Becken mit Randplatten“ (D18), „Wendland und Altmark“ (D29), „Lüneburger Heide“ (D28) sowie „Weser-Aller-Tiefland“ (D31). Der Kenntnisstand zur Vogel-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt muss jedoch weiterhin als unzureichend bezeichnet werden. Während einige der Populationen mittlerweile möglicherweise erloschen sind, kann in bislang wenig durchforschten Regionen der Altmark eventuell auch mit neuen Funden gerechnet werden.

Erfassung der Verbreitung

Vogel-Azurjungfer Lebensraum
Monitoringfläche „Riethnordhausen, Graben 23“ im Grabensystem der Helmeniederung, Landkreis Mansfeld-Südharz.
Foto: T. Sy (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, Stand MÄRZ 2009), der allerdings nur in einer unvollständigen Fassung vorliegt. Die Vogel-Azurjungfer ist erst im Zuge der EU-Osterweiterung in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen worden (vgl. BURBACH & ELLWANGER 2006). In den Bewertungsvorgaben von SCHNITTER et al. (2006) ist sie noch nicht berücksichtigt.

  • Turnus: aufgrund der wenigen, meist individuenschwachen Vorkommen in Sachsen-Anhalt mindestens im 3-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Abstand von 2-3 Wochen während der Hauptflugzeit (in der Regel Ende Mai/Anfang Juni bis Mitte Juli) bei günstigen Witterungsbedingungen (sonnig, trocken, Schattentemperatur mind. 20 °C, kein oder wenig Wind);
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der besiedelten Gräben/Fließgewässer;
  • bei kleinen isolierten Vorkommen ist eine Monitoringfläche (Zählstrecke) je Gebiet auszuwählen, bei größeren Metapopulationen mindestens 3 Monitoringflächen;
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche durch Zählung der Imagines, Angabe der Gesamtabundanz bzw. von Abundanzklassen (Anzahl Imagines/Untersuchungsstrecke, Maximalwert pro Begehung);
  • Angaben zur Bodenständigkeit (Verpaarungen, Eiablagen, frisch geschlüpfte Individuen);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (emerse und submerse Vegetation, Besonnungsgrad, angrenzende Nutzungen) sowie ggf. von Beeinträchtigungen (Gewässerunterhaltung, Wasserführung, ggf. sonstige Beeinträchtigungen);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen).