Helm-Azurjungfer

Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840)

Natura 2000: Anhang II
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Das Verbreitungsgebiet der Helm-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt umfasst zwei naturräumliche Haupteinheiten der atlantischen und sechs Naturräume der kontinentalen Region. Besiedelt werden vornehmlich Graben- und Bachsysteme im Tief- und Hügelland, die Höhenverbreitung reicht von etwa 30 m üNN in der Altmark bis zu etwa 155 m üNN im Nördlichen Harzvorland; ein Einzeltier wurde am Südostrand des Ziegelrodaer Forstes bei etwa 230 m üNN gefunden. Die nordöstliche Arealgrenze stellt derzeit ein Vorkommen am Grünen Band bei Salzwedel dar. (MAMMEN et al. 2019)

Seit Mitte der 1990er Jahre wurden über nahezu das gesamte Bundesland verteilt reproduzierende und zum Teil individuenreiche Populationen der Helm-Azurjungfer entdeckt. Diese Entdeckungen sind zum einen auf eine intensivere Erfassung zurückzuführen, zum anderen aber auch auf einen anhaltenden Ausbreitungsprozess. Dieser wird durch sich verbessernde Habitatbedingungen, etwa aufgrund einer höheren Wasserqualität seit 1990, sowie durch klimatische Faktoren, welche die thermophile, atlanto-mediterrane Art begünstigen, gefördert. (MAMMEN et al. 2019)

Die Helm-Azurjungfer ist auf Fließgewässer mit ausreichendem Wasserdurchfluss und lockerem Wasserried angewiesen. Eutrophierung, Sukzession und Wassermangel stellen Gefährdungen dar, weshalb in vielen Gewässern Pflegemaßnahmen wie Entkrautung oder Böschungsmahd für den langfristigen Erhalt notwendig sind. (MAMMEN et al. 2019)

Stabile Populationen sind insbesondere in verzweigten Gewässersystemen zu beobachten. Besonders hervorzuheben ist dabei die individuenreiche und länderübergreifende Population in der Helmeniederung, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18) zuzuordnen ist (BUCHWALD et al. 2003, ZIMMERMANN et al. 2005). Weiterhin sind die Bestände in Sauteichgraben und Goldbach, an der Krummbek, in der Elster-Luppe-Aue und im Grabensystem des „Grünen Bandes“ bei Salzwedel von Bedeutung. Neu entdeckte Populationen existieren u.a. im südlichen Saalekreis, am Dollgraben randlich der Colbitz-Letzlinger Heide, im Helsunger Bruch im Nördlichen Harzvorland sowie bei Schermen im Burger Vorfläming, dem bislang einzigen ostelbischen Fundort in Sachsen-Anhalt. Von besonderem Interesse sind dabei die in den letzten Jahren erbrachten neuen Nachweise für die naturräumlichen Haupteinheiten D11 (Fläming), D19 (Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland), D29 (Wendland, Altmark) und D33 (Nördliches Harzvorland). Insgesamt wurden von 2001 bis 2023 Funde in 36 MTB gemeldet, was einer Rasterfrequenz von 17,3 % entspricht. Die Helm-Azurjungfer zählt damit zu den mäßig häufigen Arten Sachsen-Anhalts. (MÜLLER et al. 2018)

Trotz des deutlichen Kenntniszuwachses in den vergangenen Jahren kann auch weiterhin mit neuen Nachweisen in Sachsen-Anhalt gerechnet werden.

Erfassung der Verbreitung

Helm-Azurjunfger Lebensraum

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, Stand MÄRZ 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht.

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus;
  • mindestens zwei Begehungen im Abstand von 3-4 Wochen während der Hauptflugzeit (in der Regel Anfang/Mitte Juni bis Anfang/Mitte Juli) bei günstigen Witterungsbedingungen (sonnig, trocken, Schattentemperatur mind. 20 °C, kein oder wenig Wind);
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der besiedelten Gräben/Fließgewässer;
  • bei kleinen isolierten Vorkommen ist eine Monitoringfläche (Zählstrecke) je Gebiet auszuwählen, bei größeren Metapopulationen mindestens 3 Monitoringflächen;
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche durch Zählung, bei sehr großen Populationen durch Schätzung der Anzahl der Imagines, Angabe der Gesamtabundanz bzw. von Abundanzklassen (Anzahl Imagines/Untersuchungsstrecke, Maximalwert pro Begehung);
  • Angaben zur Bodenständigkeit (Verpaarungen, Eiablagen, frisch geschlüpfte Individuen);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (emerse und submerse Vegetation, Besonnungsgrad, angrenzende Nutzungen) sowie ggf. von Beeinträchtigungen (Gewässerunterhaltung, Wasserführung, Nährstoffeinträge usw.);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen).