Lutra lutra (Linnaeus, 1758)
Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2007-2023, vgl. Detailkarte
Kenntnisstand
Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Fischotters erstreckt sich über den größten Teil Europas, Teile Nordafrikas und weite Bereiche Asiens. In Mitteleuropa kann man von einem ursprünglich nahezu geschlossenen Verbreitungsgebiet ausgehen. Aufgrund anhaltender Nachstellung sowie zunehmender negativer Einflüsse auf den Lebensraum ging seine Verbreitung bis in das 20. Jh. jedoch stark zurück. Mitte des 20. Jh. war der Fischotter im überwiegenden Teil Deutschlands ausgestorben. Weber & Trost (2015) fassen die Entwicklung für die Fläche des heutigen Sachsen-Anhalts zusammen: hier überlebten Restpopulationen in wenigen gewässerreichen Gebieten (z.B. Drömling, Auen von Elbe, Havel, Mulde und Schwarze Elster), zum Teil in Verbindung mit Populationen weiter nördlich und östlich gelegener, gewässerreicher Landschaften. Ausgehend von diesen Restbeständen vollzog sich etwa ab dem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts eine schrittweise Wiederbesiedlung des ehemaligen Verbreitungsgebietes. Diese Entwicklung wurde ermöglicht durch erfolgreiche Schutzbemühungen sowie, vor allem ab den 1990er Jahren, umfangreiche Verbesserungen der Wasserqualität. Trost et al. (2020) konnten den ehemals vom Aussterben bedrohten Fischotter in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgrund seiner Bestandszunahme zu „gefährdet“ (3) herabstufen. Dem relativ kurzfristigen Positivtrend steht aber nach wie vor die unvollständige Wiederbesiedlung des angestammten Areals als Ergebnis des langanhaltenden Niedergangs gegenüber; zudem sind viele Gewässer nachhaltig anthropogen überformt und in ihrer Habitateignung eingeschränkt.
Als Hauptgefährdungsfaktor gilt gegenwärtig die Verkehrsmortalität. Ob der anthropogene Klimawandel künftig infolge von Wassermangel negative Auswirkungen haben wird, ist vorerst unsicher.
Erfassung des Verbreitungsgebietes
Maßgeblich für die Bewertung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten sind die Funddaten des Fischotters aus den letzten zwei Berichtspflichten (12 Jahre). Die Erfassung der Funddaten erfolgt zunächst als passives Monitoring durch kontinuierliche zentrale Sammlung aller verfügbaren Beobachtungen und zentrale Datenhaltung am LAU.
Fischotternachweise aus dem passiven Monitoring spielen zahlenmäßig jedoch eine untergeordnete Rolle. Für die vollständige Ermittlung des Verbreitungsgebietes sind gezielte Erhebungen im Gelände erforderlich. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
- Landesweite Fischotterkartierung in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. nachf.)
- Präsenzkartierung in Rasterfeldern
Die landesweite Kartierung in Anlehnung an die IUCN-Methode ist im Rahmen des FFH-Monitorings die zu präferierende Methodik mit dem primären Ziel der Bewertung der Population sowie der Habitate und Beeinträchtigungen. Methodisch bedingt ist dabei aber nicht gewährleistet, dass die Verbreitung vollständig erfasst wird (z.B. zu wenige oder nicht optimal gelegene SPO, einmaliger Erfassungsdurchgang). Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bei Bedarf in Rasterfeldern ergänzende Präsenzkartierungen vorzunehmen.
Hierfür sind über das IUCN-SPO-Netz hinausgehend weitere besonders geeignete Stichprobenorte zu kontrollieren. Die Vorauswahl geeigneter SPO erfolgt nach Kartenlage/Luftbild. Sobald in einem Rasterfeld ein Nachweis erbracht wurde, kann die Erfassung im betreffenden Rasterfeld beendet werden. Bei anhaltenden Negativbefunden bleibt dem Erfasser gutachterlich vorbehalten, die Erfassung weiterer SPO unter Berücksichtigung der Habitatsituation zu beenden. Definierte Kontrollstrecken an einzelnen SPO müssen für die Präsenzerfassung nicht eingehalten werden und es sind keine standardisierten Standortparameter zu erheben. Wiederholungen innerhalb eines Berichtszeitraums sind möglich und ggf. sogar zu empfehlen.
Derartige erfolgsorientierte Präsenzerfassungen erfordern einen wesentlich geringeren Aufwand als die IUCN-Methode und sind als Lückenschluss der Verbreitungskarte schrittweise im Rahmen der Dienstaufgaben des LAU möglich. Nachteile liegen gegenüber der IUCN-Methode darin, dass keine methodisch vergleichbaren Erfassungen über einen größeren Raum bzw. längeren Zeitraum erbracht werden.m RG anhand einer Telemetriestudie nach KOELEWIJN (2009).
Monitoring von Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen
Bezugsraum
Gemäß BfN & BLAK (2017) ist die Biogeographische Region (BGR) Bezugsraum für die Bewertung des Erhaltungszustandes des Fischotters. Die Daten zur Population sowie zu Habitatqualität und Beeinträchtigungen werden demnach auf Bundeslandebene erfasst und an das BfN übermittelt.
Erfassung von Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen
Fischotterkartierung nach der IUCN-Standardmethode
Die bewertungsrelevanten Aussagen zur Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen werden durch eine landesweite Kartierung in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode erhoben (BfN & BLAK (2017).
Die IUCN-Methode wurde ursprünglich in Großbritannien entwickelt, sukzessive weiterentwickelt und vereinheitlich und durch die IUCN SSC Otter Specialist Group als Standard empfohlen (Reuther et al. 2002). Sie war von Anfang an Bestandteil des bundesweiten Monitorings (Sachteleben & Behrens 2010, BfN & BLAK 2017). Methodische Basis ist eine standardisierte Erfassung von Otter-Präsenzmerkmalen an einer bestimmten Anzahl von Stichprobenorten (SPO) innerhalb von Rasterfeldern, die ein landesweit repräsentatives Netz bilden.
Das Verhältnis von positiven zu negativen SPO in der Gesamtfläche erlaubt Schlüsse auf den Zustand der Population; die zusätzliche Erfassung von Habitatparametern an jedem SPO ermöglicht Aussagen zu Habitatqualität und Beeinträchtigungen.
Eine erste Erfassung nach der IUCN-Methode fand in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2001-2002 statt (Binner et al. 2003). In diesem Projekt wurde die überwiegende Zahl der zu untersuchenden SPO festgelegt. Im Zuge eines weiteren Projektes von 2009-2012 wurden die Methodik und das SPO-Netz überarbeitet (Weber & Trost 2015).
Für die Erfassung gelten folgende Rahmenvorgaben (Weber & Trost 2015):
- Landesweit sind ca. 860 festgelegte SPO zu untersuchen. Als besonders geeignet gelten z.B. Brücken, Gewässerzusammenflüsse und prominente Uferstrukturen. Ursprünglich wurden 4-6 SPO pro TK25 (MTB) festgelegt (Binner et al. 2003). Diese wurden nachfolgend auf die 10 x 10 km-Rasterfelder des EEA-Grids übertragen, wobei gelegentlich Anpassungen/Ergänzungen zur Wahrung der Repräsentanz pro Rasterfeld nötig waren. Die SPO sollen so verteilt sein, dass die Nachweiswahrscheinlichkeit hoch ist und zugleich eine möglichst gleichmäßige räumliche Verteilung erreicht wird. Bei unvollständigen Rasterfeldern ist die Zahl der SPO anteilig verringert.
- Die Erfassung aller SPO erfolgt innerhalb eines Erfassungsdurchgangs durch eine einmalige Begehung.
- Als artspezifische Anwesenheitsmerkmale und somit Positivnachweise gelten nur Funde von eindeutig bestimmbaren Trittsiegeln, von charakteristischen, geruchlich identifizierbaren Losungen sowie Totfunde. Nicht aufgenommen werden z.B. Fraßreste oder Kratzhügel, Baufunde und/oder Tagesverstecke sowie Wechsel, die nicht anhand von Trittsiegeln oder Losungen dem Otter zugeordnet werden können. Gemäß BfN & BLAK (2017) werden aber auch direkte Beobachtungen, d.h. auch Sichtungen ohne Fotodokumentation, als Nachweis anerkannt. Jedoch dürften diese bei der Kartierung eine verschwindend geringe Bedeutung haben.
- Die Suchstreckenlänge je SPO beträgt nach der ursprünglichen IUCN-Standardmethode 600 m, jedoch machen BfN & BLAK (2017) hier keine konkrete Vorgabe. Aus pragmatischen Gründen sowie angesichts des hohen Aufwandes wird künftig die Anwendung kürzerer Kontrollstrecken geprüft. Die Gesamtstrecke kann, sofern pragmatisch erforderlich, ausgehend vom gewählten Zentrum (z.B. Brücke) beiderseits aufgeteilt werden. Bei einem Positivnachweis kann die Kontrolle sofort beendet werden; ein Negativbefund kann hingegen erst nach vollständiger Kontrolle der gesamten Suchstrecke erfolgen
- Zusätzlich zur Kontrolle auf Fischotterpräsenz sind einige Habitatparameter bzw. Beeinträchtigungsfaktoren am SPO zu dokumentieren.
- Günstigste Kartierzeit ist das Winterhalbjahr von Oktober bis März (Reuther et al. 2002), zudem sollen die Geländeerhebungen in möglichst engem zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, um quasi eine Momentaufnahme zu erlauben. Aus Kapazitätsgründen dürfte es aber in der Regel erforderlich sein, landesweite Erfassungen über einen längeren Zeitraum, ggf. in Tranchen, durchzuführen.
Die Zustandsbewertung der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt durch die zuständigen Wasserbehörden (LHW) – relevante Daten sind dort abzufragen.
Eine besondere Rolle im passiven Monitoring spielt die Totfundauswertung – sowohl für die Verbreitungserfassung als auch die Bewertung von Beeinträchtigungen. Hierzu wird vom LAU versucht, alle anfallenden Totfunde (meist Verkehrsopfer) zu bergen und einer wissenschaftlichen Sektion zuzuführen. Für die Sektion ist nach jagdrechtlicher Gesetzeslage eine Abtretungserklärung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erforderlich, die i.d.R. vom LAU organisiert wird. Angestrebt wird eine Auswertung der anfallenden Totfunde pro Berichtsperiode.
Zur Ermittlung des Anteils ottergerecht ausgebauter Kreuzungsbauwerke sind in der Regel gezielte Einschätzungen der Bauwerke vor Ort erforderlich. Diese können begrenzt im Rahmen der landesweiten Erfassung oder in Referenzgebieten erhoben werden. Einschätzungskriterien sind u.a. bei Weber & Trost (2015, Kap. 4.3.3, Brückenindex) aufgeführt. Sofern keine gezielt erhobenen Daten vorliegen, ist gemäß BfN & BLAK (2017) eine Expertenschätzung möglich.
Reusenfischerei spielt in Sachsen-Anhalt keine besondere Rolle, so dass keine besonderen Erhebungen erforderlich sind.
Fischotterkartierung in Referenzgebieten
Basierend auf dem Vorschlag von Teubner & Dolch in Schnitter et al. (2006) für das bundesweite Monitoring wurden in RANA (2010) ausgewählte Referenzgebieten benannt (s.a. Weber & Trost 2015). Die Referenzgebietskartierung zielt auf ergänzende landesspezifische Bewertungen ab. Die Methodik geht über die IUCN-Standardmethode hinaus und soll insbesondere Daten über die Verbreitung in einem regionalen Kontext, die Kontinuität der Besiedlung durch den Fischotter sowie vertiefte Informationen über lokale Habitatfaktoren und Beeinträchtigungen liefern.
Für die Erfassung gelten folgende Rahmenvorgaben (Weber & Trost 2015):
- Referenzgebiete: In RANA (2010) wurden 3 Referenzgebiete mit einem verdichteten SPO-Netz festgelegt:
RG 1 Drömling
RG 2 Bodesystem
RG 3 Elbe-Mulde
Die RG beinhalten größere zusammenhängende Gewässersysteme. Der methodische Ansatz der Erfassung wird – mit angepasster Anzahl von SPO – in Sachsen-Anhalt auch zur Fischottererfassung und Bewertung von FFH-Gebieten angewandt.
- Die artspezifischen Anwesenheitsmerkmale und somit Positivnachweise werden analog zur landesweiten Erfassung angewandt.
- Jeder SPO wird einmal pro Quartal, d.h. 4mal innerhalb eines Jahres kontrolliert. Mit dieser zeitlichen Staffelung soll die Kontinuität der Fischotterpräsenz zu allen Jahreszeiten erfasst werden. Die Kontrollen sollen an den Quartalsübergängen mit wenigstens 4 Wochen Abstand durchgeführt werden.
- In Abweichung vom IUCN-Verfahren ist stets die vollständige Kontrollstrecke abzulaufen; alle Anwesenheitsnachweise sind zu protokollieren.
- Zusätzlich zum Standard-IUCN-Kartierungsbogen sind ergänzende Parameter für jeden SPO, teilweise inkl. seines Umfeldes zu dokumentieren.
Bewertung des Erhaltungszustandes
Die Bewertung des Erhaltungszustandes des Fischotters auf Landesebene erfolgt nach Maßgabe des „Ampel-Schemas“ der EU (DocHab 2004). Hierfür liefert die Bewertung des Erhaltungszustandes im Stichprobenmonitoring fachliche Grundlagen (s.u.).
Das Bewertungsschema des Erhaltungszustandes des Fischotters im Rahmen des Monitorings auf Bundesebene gemäß BfN & BLAK (2017) wird ergänzt durch fakultative landesspezifische Kriterien anhand der Erfassung in Referenzgebieten.
Tab. 1: Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Fischotters Lutra lutra – Bewertungsschema
Bundesmonitoring (BfN & BLAK 2017) inkl. Ergänzung Landesmonitoring
Fischotter – Lutra lutra | |||
Kriterien / Wertstufe | A | B | C |
Zustand der Population | hervorragend | gut | mittel bis schlecht |
Biogeographische Region/Landesfläche (Bundesmonitoring) | |||
Nach IUCN (REUTHER et. al 2000): Anteil positiver Stichprobenpunkte (Gesamtzahl und Anzahl Stichprobenpunkte mit Nachweis angeben) im Verbreitungsgebiet des Landes | ≥ 75 % | ≥ 50 bis < 75 % | < 50 % |
Referenzgebiete (landesspezifisch) | |||
Anteil positiver Stichprobenpunkte an Gesamtzahl der Stichprobenpunkte | ≥ 90 % | ≥70 – < 90 % | < 70 % |
Reproduktion anhand Totfund-auswertung, Beobachtungs-meldungen, Spurenanalytik und ggf. genetischem sowie hormonellem Monitoring | regelmäßig Reproduktionsnachweise | gelegentliche/unregelmäßige Reproduktionsnachweise | kein Reproduktionsnachweis |
Populationsstruktur anhand Totfundauswertung und unter Berücksichtigung der durch Verkehrsmortalität verursachten unnatürlichen Bedingungen | gutachterliche Einschätzung: typische Populationszusammensetzung (Geschlechter, Alter, Reproduktions-rate) | gutachterliche Einschätzung: leichte Abweichungen von einer typischen Populations-zusammensetzung | gutachterliche Einschätzung: Auffälligkeiten und starke Abweichungen von einer typischen Populations-zusammensetzung |
Habitatqualität 1) | hervorragend | gut | mittel bis schlecht |
Biogeographische Region/Landesfläche (Bundesmonitoring) | |||
Bei flächiger Verbreitung: Ergebnis der ökologischen Zustandsbewertung nach WRRL je Bundesland (Expertenvotum) | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufen 3 bis 5 |
Referenzgebiete (landesspezifisch) | |||
Lebensraumausstattung anhand Gehölzanteilen an den Uferzonen | ≥ 50 % | ≥ 10 – < 50 % | < 10 % |
Gewässerausbau und -pflege auf Basis der IUCN-Erfassung | Anteil von Gewässern ohne wesentliche anthropogene Beeinflussung der Gewässermorphologie | ||
zunehmend | gleichbleibend | abnehmend | |
Beeinträchtigungen | keine bis gering | mittel | stark |
Biogeographische Region/Landesfläche (Bundesmonitoring) | |||
Totfunde (Auswertung aller bekannt gewordenen Totfunde innerhalb besetzter UTM-Q) Kriterium ist in Sachsen-Anhalt vorerst nicht anwendbar 2) | ≤ 0,01 Totfunde/Jahr/ Rasterfeld | > 0,01 bis ≤ 0,05 Totfunde/Jahr/ Rasterfeld | > 0,05 Totfunde/Jahr/ Rasterfeld |
Anteil ottergerecht ausgebauter Kreuzungsbauwerke (bei vorhandener Datenlage, ansonsten Expertenvotum) | ≥ 90 % | ≥ 40 bis < 90 % | < 40 % |
Reusenfischerei (Expertenvotum mit Begründung) | keine Beeinträchtigung | unerhebliche Beeinträchtigung (zumindest teilweise mit Otterschutz) | erhebliche Beeinträchtigung (ungeregelt bzw. ohne Otterschutz) |
Weitere Beeinträchtigungen für Lutra lutra, z. B. Schadstoffbelastung (PCB, PBB, OCP, Schwermetalle) anhand Totfundanalytik (Expertenvotum mit Begründung) | keine | mittlere bis geringe | starke |
2. Das Kriterium ist in Sachsen-Anhalt mit den genannten Schwellenwerten vorerst nicht anwendbar. Einerseits ist Sachsen-Anhalt zu Teilen noch nicht wiederbesiedelt, andererseits ist bei Todesfällen mit einer hohen Dunkelziffer bzw. einer sehr unvollständigen Erfassung zu rechnen. Eine gutachterliche Einschätzung ist u.U. möglich.
Neben den genannten Methoden können weitere Verfahren, die aber gegenwärtig eher im Rahmen der Grundlagenforschung zur Anwendung kommen, wertvolle Beiträge zur Kenntnis der Population leisten. Ein noninvasives genetisches und hormonelles Monitoring anhand von Kotproben in Referenzgebieten kann wichtige Aussagen zum Reproduktionsgeschehen liefern. Genetische Analysen im länderübergreifenden Kontext ermöglichen Aussagen zum Ablauf der Wiederbesiedlung der Landschaft, zur Konnektivität bzw. Isolation von Teilpopulationen und zu ihrer Fitness aus genetischer Sicht. Telemetrie kann insbesondere zur exemplarischen Klärung von Fragen der Raumnutzung im Zusammenhang mit Habitatqualität und Beeinträchtigungen beitragen. Telemetrie ist daher weniger zur regelmäßigen Bestandsüberwachung geeignet, schafft aber wissenschaftliche Grundlagen für die Interpretation von Monitoringergebnissen sowie für das Schutzmanagement des Fischotters.
In den letzten Jahren treten zunehmend negative Folgen des Klimawandels in Erscheinung. Es ist künftig zu prüfen, inwieweit das bestehende Monitoringsystem diesen Aspekten hinreichend Rechnung trägt.