Wildkatze

Felis silvestris Schreber, 1777

Natura 2000: Anhang IV

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2007-2023, vgl. Detailkarte

Kenntnisstand

Nach aktuellem Kenntnisstand (Kitchener et al. 2017) werden die Wildkatzen in Europa der Species Felis silvestris mit zwei Unterarten zugeordnet: Felis silvestris silvestris Schreber, 1777 in Europa mit Ausnahme Skandinaviens sowie Felis silvestris caucasica Satunin, 1905 in Anatolien und dem Kaukasus. Die domestizierte Hauskatze Felis catus Linnaeus, 1758 stammt hingegen von der Falbkatze Felis lybica Forster, 1780 ab, die vom nördlichen Afrika über die arabische Halbinsel bis Ostasien verbreitet ist. Zwischen der Europäischen Wildkatze und Hauskatzen, die seit über 1.100 Jahren sympatrisch vorkommen, ist Hybridiserung möglich und findet offenbar mit regionalen Unterschieden mehr oder weniger regelmäßig statt.

Götz (2015) umreißt die Verbreitungssituation in Deutschland und Sachsen-Anhalt. Das zu Beginn des 19.Jh. noch weitgehend flächendeckende Verbreitungsgebiet in Deutschland war zum Ende des 20. Jh. fragmentiert und umfasste isolierte Populationen mit Schwerpunkten in waldreichen Mittelgebirgsregionen – in Sachsen-Anhalt der Harz mit Randgebieten. Innerhalb des Areals sind klimatische Bedingungen für natürliche Verbreitungsgrenzen entscheidend mitverantwortlich, insbesondere die Schneebedeckung in Abhängigkeit von der Höhenlage, so dass hochmontane schneereiche Mittelgebirgslagen – in Sachsen-Anhalt der Hochharz – für die Wildkatze weitestgehend ungeeignet sind.

Mittlerweile zeichnet sich in Deutschland und sehr deutlich vor allem auch in Sachsen-Anhalt eine Wiederausbreitung ab. Diese aktuell zu beobachtende Ausbreitung ist in Sachsen-Anhalt ausgehend vom Verbreitungsschwerpunkt im Harz nach Süden, Norden und Osten gerichtet und hat zu einer großräumigen Besiedlung von waldreicheren Gebieten des Hügellandes, aber auch des Norddeutschen Tieflandes bis in den Fläming, die Dübener Heide und über die Magdeburger Börde bis in die nördliche Altmark geführt.

Auf Basis von prognostizierten Habitatkorridoren und Zielgebieten (Klar 2009, Vogel et al. (2009) inkl. weiterer geeigneter Lebensräume (Götz & Jerosch 2011) erarbeitete Götz (2015) ein Günstiges Verbreitungsgebiet (favourable reference range, FRR) für Sachsen-Anhalt. Dieses FRR ist mittlerweile zu einem großen Teil besiedelt; darüber hinaus ist eine zunehmende Besiedlung von Auenwaldgebieten (Mittelelbe, Saale-Elster-Aue zwischen Halle und Leipzig) sowie des Drömlings als einem ausgedehnten feuchten Niederungsgebiet zu verzeichnen, was über die ursprünglich eingeschätzten Eignungsgebiete hinausweist. Eine Anpassung des Günstigen Verbreitungsgebietes – das nunmehr den größten Teil Sachsen-Anhalts umfasst – wurde durch Götz & Trost (2022) vorgenommen.

Exakte Populationsdichtebestimmungen der Wildkatze sind methodisch schwierig, jedoch deutet allein die unterschiedliche Häufigkeit von Hinweisen darauf hin, dass die Populationsdichten im langjährigen Schwerpunktgebiet des Harzes bislang höher sind als in der Peripherie des aktuellen Verbreitungsgebietes.

Angesichts der nunmehr seit Jahren anhaltenden Ausbreitung wurde der Gefährdungsstatus der Wildkatze in der aktuellen Roten Liste (Trost et al. 2020) auf 3 (gefährdet) herabgestuft. Das Problem der Hybridisierung mit Hauskatzen scheint mit dem aktuellen Ausbreitungsgeschehen zumindest regional zuzunehmen und sollte dauerhaft verfolgt werden.

Methodik der Plausibilitätsprüfung von Hinweisen

Aufgrund der engen phylogenetischen Verwandtschaft der Arten sind Wildkatzen und Hauskatzen bzw. Hybriden anhand äußerlicher Merkmale nicht sicher zu unterscheiden; bei guter bildlicher Dokumentation kann aber durch eine erfahrene Person eine qualifizierte Einschätzung im Sinne einer wahrscheinlichen Artzuordnung getroffen werden. Eine sichere Artdiagnose ist nur möglich anhand anatomischer Merkmale (u.a. Darmlänge, Hirnschädelvolumen/-länge) oder auf Grundlage molekulargenetischer Analysen (mt-DNA, mSat-DNA). Eine sichere Einschätzung des Hybridisierungsstatus erfordert i.d.R. die Anwendung der SNP-Technologie.

Um die Vielzahl eingehender Hinweise pragmatisch einordnen zu können, wurde in Analogie zum SCALP-System bei Luchs und Wolf ein Kriteriensystem zur Plausibilitätseinstufung von Wildkatzenhinweisen etabliert (Götz 2015, Gerngross et al. 2023), das auf objektiv prüfbaren Merkmalen beruht und bei allen Meldungen, die in die Datenbank des LAU eingehen, konsequent angewandt wird. Die Anwendung der SCALP-Kriterien für die Wildkatze ist bei Götz (2015) ausführlich dargelegt, Tab. 1 gibt eine aktuelle Übersicht einschließlich Angaben zur Hybridisierung.

Tab: 1: Kriterien zur Plausibilitätseinstufung von Wildkatzen-Hinweisen (nach Götz 2015, Gerngross et al. 2023)

Kategorie/
Unterkategorie
VerifizierungIndividuenBeispiel
C1NachweisGeno-/Morphotyp  
C1aGenanalyse (mt-DNA, mSat-DANN, SNP)alleHaar-/Gewebeprobe (Lockstock, Totfund, Fang)
C1aHGenetischer Hybridnachweis 
C1bSektion: Darmlänge oder Schädelindexalle außer WelpenTotfund (mit Sektion)
C2Bestätigter HinweisPhänotyp  
C2aÄußerliche Untersuchung am Tier mit Dokumentationalle außer WelpenFang, Totfund (nur äußerlich untersucht)
C2aHTotfund/Tiermaterial mit Hybridverdacht 
C2bGute Fotodokumentation (mind. 2 erkennbare Merkmale)alleFoto/Fotofallenbild/Video mit erkennbarem Schwanz und Fellzeichnung
C2bHFoto mit Hybridverdacht 
C3Unbestätigter HinweisNicht verifizierbar  
C3aausreichende Fotodokumentation (nur ein erkennbares Merkmal)alleFoto/Fotofallenbild/Video mit ausschließlich er­kennbarer Fellzeichnung
C3bMeldung ohne Beleg, mangelhafte Dokumentation (kein erkennbares Merkmal)alleSichtbeobachtung, Foto/Fotofallenbild/Video mit keinen erkennbaren Merkmalen

Die Einschätzung lokaler Vorkommen bzw. die Rasterfeldbelegung bei der Ermittlung der Gesamtverbreitung baut auf der Plausibilitätseinstufung auf. Unbestätigte Hinweise der Kategorie 3 können nicht zur Rasterfeldbelegung herangezogen werden – sie begründen lediglich einen Vorkommensverdacht. Die Belegung von Rasterfeldern der Verbreitungskarte ist lediglich mit Nachweisen und Bestätigten Hinweisen (Kategorien 1 und 2, auch Hybriden) möglich. Dabei spielt die Anzahl der Nachweise/Hinweise pro Rasterfeld keine Rolle – auch einzelne oder wahrscheinlich temporäre Hinweise/Nachweise führen zur Rasterfeldbelegung.

Weiterhin ist bei Götz (2015) eine Vorgabe zur Einordnung von Reproduktionshinweisen sowie der Altersklassen enthalten.

Erfassung des Verbreitungsgebietes

Maßgeblich für die Bewertung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten sind die Funddaten der Wildkatze aus den letzten zwei Berichtspflichten (12 Jahre). Die Erfassung der Funddaten erfolgt zunächst als passives Monitoring durch kontinuierliche zentrale Sammlung aller verfügbaren Beobachtungen und zentrale Datenhaltung am LAU. Im Zuge der Aufnahme in die Datenbank erfolgt auch die Plausibilitätseinstufung unter Einbeziehung anerkannter Artspezialisten.

Eine wichtige Informationsquelle sind die Jägerschaften sowie die Forstverwaltung. In den letzten Jahren sind in zunehmendem Maße Daten im Zuge des Wolfs- und Luchsmonitorings (LAU, Nationalpark Harz) angefallen.

Eine besondere Rolle im passiven Monitoring spielt die Totfundauswertung – sowohl für die Verbreitungserfassung als auch Populationsbewertung (s. Kap. 2.3.2). Hierzu wird versucht, alle anfallenden Totfunde (meist Verkehrsopfer) mit Verdacht auf Wildkatze zu bergen und einer wissenschaftlichen Sektion zuzuführen, wobei zugleich auch eine sichere Artdiagnose erfolgt. Für die Sektion ist nach jagdrechtlicher Gesetzeslage eine Abtretungserklärung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erforderlich, die i.d.R. vom LAU organisiert wird. Die Sektion der Totfunde erfolgt überwiegend durch einen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Angestrebt wird eine Auswertung der anfallenden Totfunde pro Berichtsperiode (z.B. Götz 2017).

Erfahrungsgemäß lässt sich aber nicht das gesamte Verbreitungsgebiet durch passive Nachweissammlung abdecken. Daher sind in Bereichen mit ungenügendem Kenntnisstand gezielte Erhebungen im Gelände erforderlich (s. Götz 2020). Hierbei können alle geeigneten Nachweismethoden zum Einsatz kommen, insbesondere:

  • Fotofalleneinsatz
  • Lockstockmethode mit genetischer Analyse des Haarmaterials
  • Lebendfallen, z.B. im Zusammenhang mit Besenderungsprojekten

Für den Lockstockeinsatz zur anlassbezogenen Überprüfung auf Wildkatzenpräsenz empfehlen BfN & BLAK (2017) eine Untersuchungsintensität vom 10 Lockstöcken und 10 wöchentlichen Kontrollen je 10 x10 km-Raster – in der Praxis dürften Untersuchungsgebiete im Flachland Sachsen-Anhalts jedoch oftmals kleiner ausfallen. Vielfach hat sich eine Kombination von Fotofallen- und Lockstockeinsatz unabhängig von der Jahreszeit als effizient bewährt. Fotofalleneinsatz zur Welpenaufzuchtzeit steigert die Aussichten auf einen Reproduktionsnachweis.

Gezielte lokale Erfassungen erfolgen in gewissem Umfang jährlich im Rahmen der Dienstaufgaben des LAU sowie durch Projekte von Umweltverbänden bzw. Forschungsprojekte. Darüber hinaus wird in jeder Berichtsperiode geprüft, inwieweit ergänzende Untersuchungen zur Präsenzerfassung im Verbreitungsgebiet über Vertragsvergaben erforderlich sind.

Telemetrische Untersuchungen im Rahmen von Forschungsprojekten liefern neben Angaben zur Verbreitung wertvolle Grundlagendaten zu Habitatnutzung, Aktionsräumen und Ausbreitungswegen (Götz & Roth 2007, Jerosch 2021).

Erfassung Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen

Nach dem ursprünglichen Monitoringkonzept auf Bundesebene von Sachteleben & Behrens (2010) sollte im FFH-Monitoring keine standardisierte Erfassung der Wildkatzenbestände als Stichprobenmonitoring durchgeführt werden. Der Erhaltungszustand sollte vielmehr primär aus der Ermittlung der Gesamtverbreitung unter Verwendung des Bewertungsschemas nach Schnitter et al. (2006) abgeleitet werden.

BfN & BLAK (2017) machten neue Vorgaben für das Monitoring auf Bundesebene, wobei nunmehr ein zusätzliches Stichprobenmonitoring insbesondere zur Ermittlung von Populationsdichten einbezogen wurde. Jedoch fehlten im Bewertungsschema teilweise noch Schwellenwerte für Einzelkriterien. Zudem zeichnet sich anhand der Verbreitungs- und Populationstendenz in Sachsen-Anhalt ab, dass einige Bewertungskriterien überarbeitungswürdig sind.

Bezugsraum

Gemäß BfN & BLAK (2017) ist die Biogeographische Region (BGR) Bezugsraum für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Wildkatze.

Die Daten zur Population sowie zu Beeinträchtigungen werden demnach auf Bundeslandebene erfasst, jedoch anschließend zentral auf Ebene der BGR bewertet. Die Daten zur Habitatqualität werden für die gesamte BGR bzw. für das gesamte Bundesgebiet ermittelt, lediglich der Habitatparameter „Verfügbarkeit von strukturreichem, waldnahem und siedlungsfernem Offenland“ wird auf Ebene des Bundeslandes bewertet.

Zur Lage und räumlichen Repräsentativität von Projektgebieten zur Ermittlung von Populationsdichten siehe Kapitel 2.3.2 Erfassung Population.

Erfassung Population

Populationsgröße:

Daten zur Populationsgröße werden aus dem Verbreitungsgebiet abgeleitet – beides beruht auf denselben Datengrundlagen.

Populationsdichte:

Für die Ermittlung von Populationsdichten empfehlen BfN & BLAK (2017) standardisierte Lockstockuntersuchungen in ein bis zwei statischen Projektgebieten mit Vorkommensschwerpunkten der Art je Bundesland. Die Gebiete sollen eine Größe von 10×10 km haben und möglichst quadratisch sein. In den Gebieten werden jeweils 50 Lockstöcke in Bereichen mit hoher Habitateignung (wahlweise Einschätzung über ein Habitatmodell oder Experteneinschätzung) mit einem Abstand von 800 m zwischen zwei Stöcken ausgebracht. Es sollen 10 Kontrollen im Abstand von etwa 1 Woche im Zeitraum Februar bis April stattfinden. Die Untersuchungen sind möglichst in 2 über alle Bundesländer gleichen aufeinander folgenden Untersuchungsjahren pro Berichtszeitraum durchzuführen. Die genetische Analyse der Haarproben erfolgt unter Finanzierung des BfN zentral durch das Forschungsinstitut Senckenberg. Die Bestimmung der Populationsdichten der Gebiete soll als Individuenanzahl pro Quadratkilometer erfolgen; anschließend soll die „Durchschnittliche Populationsdichte pro BGR“ berechnet und über einen Dichtevergleich zwischen den Berichtsperioden durch das BfN bewertet werden.

In BfN & BLAK (2017) liegen keine genaueren Angaben zum Verfahren der Berechnung der „Durchschnittliche Populationsdichte pro BGR“ vor, auch fehlen Angaben zu Schwellenwerten für die Bewertung des Kriteriums.

In Sachsen-Anhalt wurden bislang keine derartigen Projektgebiete eingerichtet – eine Etablierung wird in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Verbreitungssituation künftig geprüft.

Populationsstruktur:

Die Erfassung der Populationsstruktur erfolgt über die Reproduktion im Berichtszeitraum und Bundesland. Bei der Einstufung der Einzeldaten wird Götz (2015) gefolgt. Abweichend von BfN & BLAK (2017) werden ausschließlich Nachweise (R1, RF1) und bestätigte Hinweise (R2, RF2) berücksichtigt, nicht jedoch unbestätigte R3-Hinweise. Gemäß Bewertungsschema ist dieses Kriterium fakultativ anzuwenden. Die Schwellenwerte sollten hinsichtlich ihrer Relevanz für landesweite Bewertungen künftig kritisch überprüft werden.

Erfassung Habitatqualität und Beeinträchtigungen

Die Habitatzustandserfassung soll gemäß BfN & BLAK (2017) mit Hilfe von GIS-Analysen auf der Basis vorhandener Daten (ATKIS oder Corine Land Cover, Verkehrswege mit > 1000 KFZ/Tag als Basis für die Definition von unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen [UZV]) für die gesamte BGR bzw. auf Bundesebene zentral durch das BfN erfolgen.

Das Kriterium „Verfügbarkeit von strukturreichem, waldnahem und siedlungsfernem Offenland innerhalb der Vorkommensschwerpunkte“ soll auf Bundeslandebene als Experteneinschätzung ohne fixierte Schwellenwerte erfasst und bewertet werden. Hierfür sind in Anbetracht der laufenden Ausbreitung für das gesamte Verbreitungsgebiet repräsentative Vorkommensschwerpunkt noch zu benennen.

Aus Sicht Sachsen-Anhalts ist die Relevanz der Kriterien und Schwellenwerte in Anbetracht der aktuell laufenden beträchtlichen Erweiterung des Verbreitungsgebietes, das auch bisher nicht prognostizierte Bereiche umfasst, künftig kritisch zu prüfen.

Die Bewertung der Beeinträchtigungsfaktoren erfolgt überwiegend als Experteneinschätzung auf Basis von Daten, die bei der Erfassung des Verbreitungsgebietes bzw. der Population anfallen (s. Bewertungsschema). Beim Faktor Jagd ist die Bezugnahme auf einen numerisch zu benennenden Landesbestand der Wildkatze aus Sicht Sachsen-Anhalts problematisch, da eine solche Größe kaum sicher bestimmbar ist und für den Bewertungsparameter Populationsgröße ausdrücklich auch nicht bestimmt wird.

Dem Faktor Hybridisierung könnte am Rand des aktuellen Verbreitungsgebietes eine besondere Bedeutung zukommen. Es sollte künftig geprüft werden, inwieweit hierfür gezielte Geländeerfassungen inkl. molekulargenetischer Analysen erforderlich sind. Eine Beschränkung auf Daten aus den wenigen o.g. Projektgebieten ist hierfür möglicherweise nicht ausreichend (vgl. BfN & BLAK 2017).

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bewertung des Erhaltungszustands der Wildkatze auf Landesebene erfolgt nach Maßgabe des „Ampel-Schemas“ der EU (DocHab 2004). Hierfür liefert die Bewertung des Erhaltungszustandes für die Monitoringgebiete fachliche Grundlagen (s.u.).

Die Bewertung des Erhaltungszustands der Wildkatze im Rahmen des Stichprobenmonitorings soll gemäß BfN & BLAK (2017) zentral durch das BfN erfolgen; Teilbewertungen werden sind Landesebene vorgesehen.

Tab. 2: Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes der Wildkatze Felis silvestris – Bewertungsschema Bundesmonitoring (BfN & BLAK 2017)

Wildkatze – Felis silvestris
Kriterien / WertstufeABC
Zustand der Populationhervorragendgutmittel bis schlecht
Durchschnittliche Populationsdichte in den Projektgebieten/BGR, Vergleich der BerichtsperiodenFür den Bericht 2019 erfolgt eine Experteneinschätzung auf Basis der „Durchschnittlichen Populationsdichte pro BGR“. Schwellenwerte zur Bewertung der Dichte-Entwicklung können erst für den Bericht 2025 vorgeschlagen werden
Populationsgröße: Flächenverbreitung/bestätigter Anteil Rasterzellen an der gesamten Anzahl UTM-Raster pro Land pro BGR mit gesichertem Vorkommen zum Stand des letzten Berichts, (Anzahl UTM-Raster angeben)1)flächendeckend und regelmäßig (Bestätigung von > 60 % der UTM-Raster mit gesichertem Vorkommen im Bundesland)regelmäßig, jedoch nicht flächenhaft (Bestätigung von 20-60 % der UTM-Raster mit gesichertem Vorkommen im Bundesland)selten bzw. räumlich nur sehr begrenzte Nachweise von Einzeltieren (Bestätig­ung von < 20 % der UTM-Raster mit gesichertem Vorkom­men im Bundesland)
Fakultativ: Populationsstruktur: qualitativer Reproduktionsnachweis (pro Berichtszeitraum und Bundesland, außerdem – sofern bekannt – Anzahl reproduzierender Weibchen und Jungtiere angeben)mehrere Nachweise von reproduzierenden Weibchen oder JungtierenNachweis von reproduzierenden Weibchen oder Jungtierenkein Nachweis von reproduzierenden Weibchen oder Jungtieren
Habitatqualitäthervorragendgutmittel bis schlecht
Größe der zusammen­hängenden Lebensräume/ Landschaftsstruktur (Größe [km2] je UZV angeben; Bewertungsgrundlage [vgl. Schwellenwerte] ist die mittlere Größe der UZV pro BGR)> 100 km250–100 km2< 50 km2
Größe der zusammen­hängenden Waldgebiete (Größe [km2] je zusammen­hängendem Waldgebiet angeben; Bewertungsgrundlage [vgl. Schwellenwerte] ist die mittlere Größe der zusammen­hängenden Waldgebiete pro BGR)> 100 km230–100 km2< 30 km2
Laubwaldanteil (%) in den UZVSchwellenwerte können erst nach den GIS-Analysen vorgeschlagen werden
Verfügbarkeit von struktur­reichem, waldnahem und siedlungsfernem Offenland innerhalb der Vorkommens­schwerpunkte (Experteneinschätzung)Sehr gute bis gute VerfügbarkeitMittlere VerfügbarkeitGering bis fehlend
Beeinträchtigungenkeine bis geringmittelstark
Jagd (illegale Abschüsse, Fallenfänge; Anzahl getöteter Tiere angeben, Bewertung als Expertenvotumkeine Beeinträchtigung erkennbar (d. h. keine Verluste durch Jagd)Beeinträchtigung erkennbar, aber unerheblich (d. h. ≤ 1 % des geschätzten bzw. bekannten Gesamtbestandes getötet)erhebliche Beeinträchtigung (d. h. > 1 % des geschätzten bzw. bekannten Gesamtbestandes getötet
Fallwild (Auswertung aller bekannt gewordenen Totfunde je Bundesland in der laufenden Berichtsperiode), Anzahl getöteter Tiere angebenkeine bis geringe Beeinträchtigungenunerhebliche Beeinträchtigung (≤ 1 % des geschätzten bzw. bekannten Landesbestandes getötet)erhebliche Beeinträchtigung (d. h. > 1 % des geschätzten bzw. bekannten Landesbestandes getötet)
Forst- und landwirtschaftliche Maßnahmen2) (Bewertung als Expertenvotum mit Begründung, in Projektgebieten stichprobenhafte Erhebungkeine bis geringe Beeinträchtigungenerhebliche Beeinträchtigungen auf kleiner Fläche (d. h. in weniger als 25 % der besetzten UTM-Q)erhebliche Beeinträchtigungen auf größerer Fläche (d. h. in mehr als 25 % der besetzten UTM-Q)
Fakultativ bei vorhandenen Daten: virale Erkrankungen (überprüft bei Totfunden)geringe Gefahrerhöhte Gefahr
Hybridisierung (auf Basis populationsgenetischer Daten aus den Projektgebieten)geringe Gefahrerhöhte Gefahr
1)      Referenz für die Vorkommensdaten: Populationsangaben aus dem letzten zurückliegenden Bericht
2)      z. B. Aufforstung von Wiesentälern und Waldblößen, vollständiges Aufarbeiten von Windwürfen, Einsatz von Rodentiziden, die bei
Wildkatzen zu Sekundärvergiftungen führen, Flurbereinigung; Art und Umfang beschreiben.

Untersuchungsturnus

Gemäß BfN & BLAK (2017) erfolgt die Bewertung der erhobenen Daten zur Wildkatze einmal im 6-jährigen Berichtszeitraum. Die Populationsdichte soll standardisiert in Projektgebieten möglichst in 2 über alle Bundesländer gleichen aufeinander folgenden Untersuchungsjahren einmal pro Berichtszeitraum erfasst werden. Das passive Monitoring und – soweit aus Kapazitätsgründen möglich auch lokale Präsenzerfassungen – erfolgen kontinuierlich.