Feldhamster

Cricetus cricetus (Linnaeus, 1758)

Natura 2000: Anhang IV

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2007-2023, vgl. Detailkarte

Kenntnisstand

Das Verbreitungsareal des Feldhamsters reicht von Belgien, den Niederlanden und Westfrankreich über Mitteleuropa bis Ost- und Südosteuropa sowie weiter nach Zentralasien.

Im Hinblick auf die historische Verbreitung des Feldhamsters in Mitteldeutschland kann im Wesentlichen auf die zusammenfassende Darstellung in Seluga (1998) verwiesen werden; die folgenden Aussagen basieren überwiegend auf ÖKOTOP in RANA (2010).

Für das 19. Jahrhundert kann zusammenfassend festgestellt werden, dass Feldhamster in den landwirtschaftlich geprägten Bördegebieten (Magdeburger Börde, Goldene Aue, Harzvorland um Aschersleben) häufig bis gemein vorkamen und auch für angrenzende Regionen (Nördliches Harzvorland, Hallesches Ackerland) erwähnt wurden (Schulze 1890). Nehring (1894) kommt sogar zu dem Schluss, man könne „den ganzen mittleren und südlichen Theil der Provinz Sachsen, sowie auch den grösseren Theil des Herzogtums Anhalt als ein bevorzugtes Wohngebiet des Hamsters bezeichnen“, d.h. von etwa Neuhaldensleben an südlich sowie in der Magdeburger Börde, um Magdeburg, Oschersleben, Halberstadt und Aschersleben. Auch zwischen Thüringer Wald und Harz sowie um Zeitz waren Hamster weit verbreitet. Insgesamt ergibt sich damit eine nahezu vollständige Besiedlung des linkselbischen Teiles von Sachsen-Anhalt, mit Ausnahme der Harzhochfläche und der Sandgebiete der Altmark. Auch östlich der Elbe vermerkte Nehring (1894) eine Reihe inselartiger lokaler Vorkommen. Dieses Verbreitungsbild dürfte der aufgrund geologischer und edaphischer Bedingungen im Gebiet potentiell möglichen Besiedlung recht nahekommen.

Nach Weber (1960) kamen Hamster im Kreis Haldensleben zwischen 1915 und 1930 in mehreren Perioden auch weit nördlich der Lößgrenze um die Ohre (z.B. bei Uthmöden) und Aller (z.B. bei Beendorf und Eschenrode) vor. Selbst Vorkommen auf reinen Sandböden sind aus dieser Zeit belegt. Zurückgeführt werden diese den eigentlichen Hamsterarealen vorgelagerten Vorkommen auf eine eventuelle Ausbreitung nach Norden infolge vorausgegangener Massenvermehrungen. Es erscheint nicht unmöglich, dass selbst noch weiter vorgeschobene Exklaven, wie bei Werth (1936) eingezeichnet, im altmärkischen Raum zu jener Zeit besiedelt waren. Bis Mitte der 1950er Jahre zeigt sich anhand der Meldungen des Pflanzenschutzdienstes der DDR im Vergleich zu 1936 keine wesentliche Arealverschiebung. Doch schon Ende der 1950er Jahre war der mittlere Kreis Haldensleben nicht mehr in früherer Ausdehnung besiedelt und seit den 1960er Jahren nahmen die Feldhamsterbestände landesweit stetig ab, worauf jedoch erst Piechocki (1979) nachdrücklich hinwies.

Die zu Beginn der 1980er Jahre durch Wendt (1984) auf gleicher Bezugsebene erfragten Angaben zeigen erstmals deutliche Reduktionen im Verbreitungsbild, insbesondere auf isolierten und für die Art suboptimalen Standorten im Norden sowie östlich der Elbe. Eine starke Abnahme der Populationsdichte hatte sich besonders in den Kreisen Sangerhausen, Zeitz, Weißenfels, Merseburg und im Saalkreis (Jentzsch 1988, Unruh 1987, Wendt 1984) vollzogen. Die Kerngebiete des mitteldeutschen Vorkommens, das Harzvorland und die Magdeburger Börde, waren jedoch noch dicht besiedelt (vgl. Wendt 1984).

Nach 1990 nahmen die Hamsterbestände in Sachsen-Anhalt nochmals stark ab. Ausgehend von einer Umfrage der MLU Halle-Wittenberg zur Verbreitung des Feldhamsters im Jahr 1994 geriet die Problematik des Bestandsrückgangs und Arealschwunds dieser Art wieder stärker ins Blickfeld (Seluga 1996). Den bis 1998 erreichten Kenntnisstand zur aktuellen Verbreitung des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt fasst Seluga (1998) zusammen.

Infolge gestiegener Intensität sowohl bei der Felderfassung als auch bei der Abfrage und Dokumentation von Zufallsnachweisen hat sich die Datenbasis zu Feldhamstervorkommen auf dem Territorium Sachsen-Anhalts seitdem deutlich verbessert. Die Aufnahme des Feldhamsters in Anhang IV der FFH-Richtlinie führte sukzessive zu einer erhöhten Aufmerksamkeit von Naturschutzbehörden und Öffentlichkeit für die Art, insbesondere auch zur zunehmenden Berücksichtigung von Feldhamstervorkommen in Planungsverfahren, was in vielen Fällen lokale Kartierungen nach sich zog.

Durch ÖKOTOP (2007, 2008) wurden im Auftrag des LAU sämtliche bis dato bekannten bzw. zugänglichen Vorkommensnachweise des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt erfasst. Die resultierende Datenbank wird als Bestandteil der zentralen Artdatenbank des LAU seitdem kontinuierlich überarbeitet und unter Einbeziehung aller neuen verfügbaren Daten aktualisiert.

Die Nachweise decken das Territorium Sachsen-Anhalts relativ breit ab. Für den Zeitraum ab 1990 liegen Feldhamsternachweise aus insgesamt 93 EEA-Rasterfeldern vor (Stand 2024). Insgesamt ist aus dem Nachweisbild ersichtlich, dass der Feldhamster in den Regionen Sachsen-Anhalts mit Schwarzerde und schwarzerdeähnlichen Böden weiträumig, jedoch nicht flächendeckend verbreitet ist. ÖKOTOP in RANA (2010) unterscheiden vier relativ klare regionale Verbreitungszentren:

  • (1)     Magdeburger Börde mit Teilen des nördlichen und nordöstlichen Harzvorlandes
  • (2)     Querfurt-Weißenfelser Platte
  • (3)     nördlicher und östlicher Saalekreis und angrenzende Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis (umfasst Teile der Landschaftseinheiten Hallesches und Köthener Ackerland)
  • (4)     südliches Harzvorland, wobei sich die Nachweise überwiegend auf den Bereich Sangerhausen-Martinsrieth beziehen. Für diesen Bereich gibt es neben Nachweisen aus den 1990er Jahren auch mehrere aktuellere Fundangaben. Weitere Fundpunkte gibt es in unmittelbarer Nähe bei Oberröblingen und Wallhausen. Südlich des Harzes existieren außer dem genannten regionalen Nachweisschwerpunkt nur aus der Mitte der 1990er Jahre einzelne Feldhamsternachweise, bei Riestedt und Einzingen im Osten sowie bei Berga, Tilleda und Bennungen im Westen.

Seit 2020 werden im Auftrag des LAU gezielte Erfassungen zum Verbreitungsgebiet durchgeführt, in erster Linie zum Lückenschluss im aktuellen Verbreitungsbild (ÖKOTOP 2021, 2022, 2023). Vielfach mussten dabei jedoch negative Befunde konstatiert werden.

Von der nördlichen Verbreitungsgrenze in Sachsen-Anhalt fehlen aktuelle Nachweise (ab 1990), ebenso wie von der südlichen Verbreitungsgrenze. Noch aus dem Zeitraum 1950-1989 und lokal durchaus bis in die 1980er Jahre sind dort jedoch Vorkommen belegt.

Die gegenwärtig nördlichsten Nachweise stammen aus dem Norden der Magdeburger Börde bei Groß Ammensleben und Meitzendorf; aus der Elbaue nördlich Magdeburg gibt es keine Nachweise nach den 1990er Jahren mehr. Aus der Ohreniederung, dem südlichen Ohre-Aller-Hügelland, dem nordöstlichen Börde-Hügelland sowie den nördlichsten Ausläufern der Magdeburger Börde datieren die letzten Nachweise von 1960.

Die südlichsten aktuellen Nachweise liegen etwas südlich von Weißenfels. Auf der Querfurter Platte sowie der Lützen-Hohenmölsener Platte dünnen Nachweise etwa ab Mitte der 2000er Jahre deutlich aus. Aus dem Saale-Unstrut-Gebiet gibt es letzte Nachweise aus den 1990er und 2000erJahren.

Aus dem östlichen Harzvorland, aber auch dem Halleschen Ackerland und dem Köthener Ackerland gibt es wenige aktuelle Fundorte; diese können teilweise jedoch – unter den speziellen Bedingungen hamsterfördernder Bewirtschaftung – lokal hohe Dichten aufweisen (Helfta, Prosigk).

Insgesamt zeichnet sich ein Ausdünnen der Vorkommen, abnehmende Bestandsdichten sowie eine zunehmende Beschränkung auf Kerngebiete des Areals mit optimalen Habitatbedingungen ab. Das Areal (und damit auch der Bestand) in Sachsen-Anhalt muss also nach wie vor, wie bereits von ÖKOTOP in RANA (2010), als stark rückgängig eingeschätzt werden.

Die Datenlage zur Verbreitung ist aktuell gut und dürfte in der Umsetzung als Karte auf Basis von Rasterfeldern/-quadranten die derzeitige Verbreitung des Feldhamsters relativ gut widerspiegeln, was einzelne Nachweislücken nicht ausschließt. Anzahl, Informationsgehalt und Aktualität der Nachweise für die einzelnen Rasterfelder sind jedoch sehr heterogen und lassen einen tiefer gehenden Vergleich der Situation in den von den einzelnen Rasterfeldern abgedeckten Landschaftsräumen kaum zu. Bei vielen aktuellen Nachweisen aus Randgebieten des Verbreitungsgebietes handelt es sich um Einzelfundmeldungen, die über die Größe und den Zustand der vorhandenen Population wenig aussagen.

Daten aus gezielten Monitoringuntersuchungen und Verbreitungserfassungen des LAU sowie aus Hamsterschutzprojekten des MWU sind gegenwärtig die Hauptdatenquellen. Datenrückläufe aus Planungsverfahren, aber auch aus Erfassungen und Projekten der Landwirtschaft (z.B. Kooperatives Modell) erbringen i.d.R. mit der Ausnahme einiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine oder kaum verwendbare Daten. Bei den meisten älteren Feldhamsternachweisen handelt es sich um Einzelfunde oder Gelegenheitsbeobachtungen. Lediglich im FFH-Monitoring des LAU, speziellen Hamsterschutzprojekten (Deutsche Wildtierstiftung, MWU ST) werden bzw. wurden in jüngerer Zeit bzw. auch künftig systematisch Populations- und Habitatdaten erhoben.

Erfassung des Verbreitungsgebietes

Maßgeblich für die Bewertung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten sind die Funddaten aus den letzten zwei Berichtspflichten (12 Jahre). Die Erfassung der Funddaten erfolgt zunächst als passives Monitoring durch kontinuierliche zentrale Sammlung aller verfügbaren Beobachtungen am LAU. Sofern Funde außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes oder an ungewöhnlichen Standorten erfolgen, wird ihre Plausibilität eingehender geprüft, was ggf. die Sichtung von Belegen bzw. Fotos und Prüfung der genaueren Fundumstände einschließt.

Eine Abdeckung des gesamten Verbreitungsgebietes ist durch passives Monitoring nicht möglich. Unter anderem aufgrund der überwiegend nur noch sehr niedrigen Bestandsdichten des Hamsters bei gegenwärtig rückläufiger Gesamtverbreitung sind gezielte Erfassungen im Gelände zwingend erforderlich. Diese sind als Übersichtserfassungen vordringlich auf einen Präsenznachweis des Feldhamsters in den Rasterfeldern des EEA-Grids ausgerichtet. Die Erfassungen stellen einen Kompromiss zwischen fachlichen Erfordernissen und logistischem bzw. finanziellem Aufwand dar.

Geländeerfassungen zur Vervollständigung des Verbreitungsbildes werden als stichprobenhafte Baukartierung nach der Querfurter Methode (Mammen & Stubbe 2006, Mammen et al. 2014) auf jeweils ca. 400 ha (Erfassungsgrad mindestens 20 %) der am besten für den Hamster geeigneten Ackerflächen im betreffenden Rasterfeld durchgeführt. Die zu untersuchenden Ackerflächen werden nach Standort- und Bodenverhältnissen, aktueller ackerbaulicher Bestellung und unter Berücksichtigung älterer Nachweise vorab ausgewählt und zu geeigneten Zeiten begangen. Die Artnachweise bzw. Negativnachweise sowie die konkreten Standortfaktoren werden protokolliert. Ein bis zwei sichere Hamsternachweise reichen grundsätzlich für eine Rasterfeldbelegung aus.

Grundsätzlich gilt im Rahmen der FFH-Berichtspflichten ein Rasterfeld als belegt, wenn aus dem 12-jährigen Bezugszeitraum ein gesicherter Nachweis vorliegt. In Anbetracht des sehr hohen weltweiten Gefährdungsstatus sowie der anhaltenden Bestandsverluste wird in Sachsen-Anhalt eine vollständige Bearbeitung des Verbreitungsgebietes innerhalb einer 6-jährigen FFH-Berichtsperiode fachlich angestrebt. Hinzuweisen ist in diesem Kontext auf pflanzenschutzrechtliche Gesetzlichkeiten, die ihrerseits auf den Erhaltungszustand des Feldhamsters Bezug nehmen und Datenverfügbarkeit beanspruchen.

Die gezielte Baukartierung im Gelände, insbesondere die korrekte Einstufung von Bauen, erfordert umfangreiche, i.d.R. mehrjährige Erfahrungen.

Als Größe des Gesamthabitates der Gesamtpopulation wird die Anzahl der belegten Rasterfelder, ggf. Quadranten, innerhalb der Berichtsperioden herangezogen. Die Bewertung erfolgt verbal als Expertenvotum.

Monitoring von Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen

Methodik: Vorgaben Bundesmonitoring vs. Landesmonitoring

ÖKOTOP in RANA (2010) kritisierten die in Sachteleben & Behrens (2010) auf Bundesebene dargestellte Methodik des Hamstermonitorings aus Sicht Sachsen-Anhalts und machten alternative Vorschläge (vgl. ÖKOTOP 2007). Die aktuellen Vorgaben für das bundesweite FFH-Artenmonitoring finden sich in BfN & BLAK (2017) und berücksichtigen einige dieser Vorschläge. Gleichwohl bleiben wesentliche Einwände von ÖKOTOP in RANA (2010) erhalten. Diese beziehen sich sowohl auf einzelne Kriterien und Schwellenwerte, als auch auf den generellen Flächenansatz. Insbesondere letzterer, d.h. das Festhalten an einer räumlich fest definierten Probefläche, wird kritisiert:

  • Der Zustand der Population wird maßgeblich von den Habitatbedingungen bestimmt. Das Habitat des Feldhamsters sind Ackerflächen, d.h. Flächen, die einer intensiven Bewirtschaftung unterliegen und für festgelegte Zeitfenster Vegetationsbedeckung aufweisen. Neben den Bodenverhältnissen stellen für den Feldhamster die Bewirtschaftungsroutinen sowie die Zeitfenster der Vegetationsbedeckung die entscheidenden Habitatbedingungen dar. Diese sind aber nicht konstant, sondern von der jeweils angebauten und dazu noch jährlich wechselnden Feldfrucht abhängig. Da auf einer fest definierten Fläche die Anbaukultur also jährlich wechselt, bzw. aus Gründen des vorbeugenden Pflanzenschutzes und der optimalen Nährstoffausnutzung auch wechseln muss, sind die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Feldhamsterpopulation von Jahr zu Jahr verschieden, was sich in verschiedenen Siedlungsdichten niederschlägt. Der kurzfristige Effekt von Bewirtschaftung und Kultur lässt sich nicht vom Effekt eines übergeordneten Populationstrends unterscheiden! Dass in der Summe aller Probeflächen dennoch ein repräsentatives Ergebnis erfasst werden könnte, ist Spekulation.
  • Eine Probefläche von 50-100 ha entspricht in weiten Teilen Sachsen-Anhalts der durchschnittlichen Schlaggröße, was bedeutet, dass dort voraussichtlich pro Jahr nur eine Kultur angebaut sein wird. Da wegen der Vegetationsentwicklung nicht auf allen Kulturen Sommerbaue kartiert werden können (sondern nur auf denen, die im Sommer, d.h. im Juli/August, geerntet werden, wie Raps und Getreide), ist absehbar, dass pro Fläche nicht für jeden Monitoringdurchgang im 2jährigen Erfassungsrhythmus Daten erhoben werden können. Die schlagübergreifende Platzierung der Probefläche kann dies ebenfalls nicht verhindern (bestenfalls die Eintrittshäufigkeit mindern) und würde mit der Kartierung räumlich wechselnder Ausschnitte der Probefläche einhergehen (also im Grunde eine Abkehr von der Grundannahme einer fest definierten Probefläche). Außerdem wären dann die einzelnen Schlagausschnitte für sich genommen bereits zu klein für die vorgegebene Probeflächengröße. Bei einem 2jährigen Erfassungsturnus bewirkt bereits ein einmaliger Ausfall eines Monitoringdurchganges eine erfassungsfreie Zeit von 3 Kalender- bzw. 4 Zeitjahren, was in Anbetracht der möglichen starken jährlichen Bestandsschwankungen von Feldhamsterpopulationen keine sinnvolle Interpretation der Erfassungsergebnisse im Hinblick auf das Ziel des Monitorings mehr erlaubt. Ob in der Summe aller Probeflächen dennoch ein aussagefähiges und den tatsächlichen Populationstrend widerspiegelndes Ergebnis zustande kommt, ist unklar.

Weitere Beispiele für Kriterien bzw. Schwellenwerte werden von ÖKOTOP in RANA (2010) kritisiert.

Bei der Erstellung des ersten Konzeptes für das landesweite Feldhamster-Monitoring Sachsen-Anhalt (Ökotop 2007) wurde diesen Problemen durch eine weitgehende Reduktion der variablen Einflussgrößen sowie den Verzicht auf feste Probeflächen begegnet, indem aus einem Pool von Ackerflächen mit vergleichbarer Bodenqualität und nachgewiesenen Hamstervorkommen bei jedem Erfassungsdurchgang die Flächen mit einer hamstergünstigen Anbaukultur (Winterweizen) untersucht werden. Dies erscheint gerade in Anbetracht der ungelösten methodischen Probleme der Bundesvorgaben unter hiesigen landschaftlichen Bedingungen auch derzeit als die fachlich und praktisch sinnvollste Herangehensweise zumindest für das Landesmonitoring. Der absehbare Ausfall von Daten mag auf Bundesebene hinnehmbar sein, als Indikator für den Zustand der Landespopulation erscheint die absehbare Ausfallrate aber zu hoch.

Daher werden nachfolgend nicht völlig identische methodische Ansätze für Bundes- und Landesmonitoring verfolgt. Die Flächen für das Bundesmonitoring werden in den Flächenpool des Landesmonitorings integriert, aber nach den Bundesvorgaben bearbeitet. Die Bewertungsschemata für Bundes- und Landesmonitoring beinhalten zwar prinzipiell gleiche Kriterien, die Daten für das Landesmonitoring werden jedoch angepasst an den modifizierten methodischen Ansatz erhoben und ausgewertet. Für das Landesmonitoring wird darüber hinaus eine Vorgabe zur Ermittlung des Populationstrends definiert.

Bezugsraum

Probeflächen Landesmonitoring

Für das Landesmonitoring wird auf räumlich nicht fixierte Probeflächen orientiert, die sich aber durch die Auswahl einer einheitlichen Anbaukultur bezüglich der Bewirtschaftung weitestgehend gleichen. Die Anbaukultur sollte für die Art möglichst optimale Bedingungen bieten, um einerseits die Nachweisbarkeit von Feldhamstern positiv zu beeinflussen (wichtig bei den überwiegend sehr geringen Dichten von << 1 Bau/ha) und um andererseits die höchste aktuell mögliche Populationsdichte im betreffenden Monitoringgebiet erfassen zu können. Eine erhebliche Verschlechterung der Bestandssituation ist insbesondere dann gegeben, wenn die Populationsdichte auf den optimalen Standorten abfällt, d.h. wenn sich innerhalb der Fruchtfolge in Jahren mit günstigen Bedingungen der Bestand nicht wieder regenerieren kann.

Generell werden vom Feldhamster nahezu alle Anbaukulturen, Rand- und Sonderstrukturen sowie Gärten besiedelt, bevorzugt aber Luzerne und Winterweizen (Petzsch 1953, Müller 1960, Grulich 1978). Da Luzerne aktuell in den schwarzerdegeprägten Agrarlandschaften Sachsen-Anhalts kaum noch angebaut wird, ist sie als repräsentative Kultur für die Kartierung nicht nutzbar.

Als Probefläche für den Zweck des Feldhamster-Monitorings wird daher ein Ackerschlag in gebietstypischer Größe angesehen, der folgende Kriterien erfüllt:

  • es ist im laufenden Jahr Winterweizen oder Triticale angebaut
  • zur Kartierung ist das Feld geerntet, aber die Stoppeln sind noch nicht umgebrochen

Es werden nur Probeflächen innerhalb eines räumlich abgegrenzten Flächenpools bearbeitet. Aus dem jährlichen Flächenpool sind Felder, die bereits während früherer Monitoringdurchgänge bearbeitet wurden und Hamstervorkommen aufwiesen, zu bevorzugen. In jeder separat abgegrenzten Teilfläche des Flächenpools ist nach Möglichkeit pro Monitoringdurchgang mindestens eine Probefläche zu bearbeiten (Ausnahme: kleine Teilflächen, die im aktuellen Monitoringjahr keine Weizen- oder Triticale-Felder aufweisen). Ackerschläge, die sich nicht vollständig innerhalb des Flächenpools befinden, sind nur auf dem innerhalb befindlichen Flächenanteil zu kartieren.

Die lokalen Flächenpools sind einzelnen Monitoring-Gebieten zugeordnet, die als quadratischer Landschaftsausschnitt in Größe einer TK25 definiert wurden. Zur Veranschaulichung der Flächenhierarchie siehe Abb. 1.

Pro Monitoring-Gebiet wird von einer Gesamt-Probeflächengröße von 250-300 ha Ackerfläche ausgegangen. Dies entspricht 5-6 Probeflächen in gebietstypischer Schlaggröße (im Mittel 50 ha) bzw. entsprechend mehr kleineren Probeflächen.

Probeflächen Bundesmonitoring

Eine Probefläche umfasst 100 ha. Innerhalb der Flächenpools der in der kontinentalen Region abgegrenzten Landesmonitoring-Gebiete werden insgesamt 12 entsprechende Probeflächen im Sinne einer Stichprobe festgelegt, so dass sich innerhalb eines jeden Landesmonitoring-Gebietes mindestens eine Bundesfläche befindet. Die festgelegten Bundesflächen werden bei jedem Monitoringdurchgang bearbeitet, sofern die angebaute Kultur es erlaubt. Zur Veranschaulichung der Flächenhierarchie vgl. Abb. 1.

Für die atlantische Region wird in BfN & BLAK (2017) ein Totalzensus empfohlen. Aufgrund der Größe dieser Landschaftsräume, innerhalb derer auch in zahlreichen Gemarkungen Feldhamstervorkommen existieren, ist ein Totalzensus jedoch weder durchführbar noch notwendig. Stattdessen werden für die atlantische Region nördlich des Harzes 3 Probeflächen, so wie für die kontinentale Region beschrieben, festgelegt.

Abb. 1:       Veranschaulichung der Flächenhierarchie von Monitoring-Gebieten und den Probeflächen für Landes- und Bundesmonitoring für den Feldhamster (Cricetus cricetus)

Erfassung Population

Ziel der Kartierung ist in erster Linie die Erfassung von Feldhamster-Sommerbauen auf den Probeflächen; daneben sind im Bundesmonitoring seit BfN & BLAK (2017) auch Frühjahrserfassungen möglich. Um eine Aussage auf der Ebene der regionalen Population treffen zu können, ist es sinnvoller mehr Flächen mit reduzierter Bearbeitungstiefe, als einzelne Flächen mit sehr hoher Bearbeitungstiefe zu betrachten. Daher wird für die Kartierung ein Stichprobenverfahren, die „Querfurter Methode“ (Mammen & Stubbe 2006, Mammen et al. 2014), genutzt. Die Kartierung erfolgt dabei auf den geernteten Stoppelfeldern in Form von Transekten, die auf voller Schlaglänge parallel zu den Drillspuren abgelaufen werden. Der Erfassungsbereich zu den Seiten wird für jede Kultur (abhängig von den Sichtverhältnissen) festgelegt. Auf Stoppelfeldern beträgt er in der Regel 5-7 m, d.h. 2,5-3,5 m zu jeder Seite. Die Anzahl der auf diese Weise abgelaufenen Streifen wird so gewählt, dass die begangenen Transektflächen [= Transektlänge x Transektbreite] mindestens 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Probefläche erreichen.

Folgende artbezogene Parameter sind für jede bearbeitete Probefläche aufzunehmen:

  • Vermessen der Baue (Anzahl, Tiefe und Durchmesser der Röhren, Koordinaten-Ermittlung mit GPS)
  • zu jedem Bau Zuordnen des Bautyps und Abschätzen der aktuellen Nutzung
  • Berechnen des Erfassungsgrades [= %-Anteil der kartierten Fläche an der Gesamtfläche] und der kartierten Fläche [in Hektar]
  • für Flächen mit Nachweis von Feldhamsterbauen Berechnen der Baudichte [= Anzahl gefundener Baue/ kartierte Fläche in Hektar]
  • Notieren eventueller Sichtbeobachtungen oder Totfunde

Die Kartierung erfolgt im Landesmonitoring nach der Ernte im Sommer (Sommerbau-Kartierung). Zur Kartierung darf das jeweilige Stoppelfeld noch nicht umgebrochen sein. Die Strohlage muss das Erkennen von Bauen auch ohne große Auswurfhügel zulassen. Daneben sind im Bundesmonitoring Frühjahrserfassungen zugelassen, wobei bei schnellem Aufwuchs der Kulturen ausreichende Einsehbarkeit gegeben sein muss.

Erfassung Habitatqualität und Beeinträchtigungen

Folgende habitatbezogenen Parameter sind für den Flächenpool eines jeden Monitoring-Gebietes und für jede Bundesfläche aufzunehmen:

  • Flächenbelegung (Schlaggröße, angebaute Kulturen, ggf. vorhandene Brachen (ca. Alter angeben) und Feldfutterschläge, Länge und Breite von Ackerrandstreifen)
  • Termin des Umbruches von Stoppel-Äckern (Liegezeit nach der Ernte in Wochen angeben)
  • Art des Landbaus, Bewirtschaftungsintensität, Art der wendenden Bodenbearbeitung
  • Ausmaß von Flächenverlusten durch Zersiedelung/Zerschneidung/Habitatzerstörung (z.B. Flurbereinigung, Verkehrswegebau, Siedlungserweiterung und Rohstoffabbau, verbal beschreiben, > oder < 10% angeben)
  • Vorhandensein von Kreisstraßen oder Straßen höherer Ordnung innerhalb von und in 1000 m Umkreis um Zone bzw. Bundesfläche
  • Notieren relevanter Beobachtungen (Kleinsäugerdichte, Rodentizideinsatz etc.)

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bewertung des Erhaltungszustandes des Feldhamsters auf Landesebene im Rahmen der FFH-Berichtspflichten erfolgt nach Maßgabe des „Ampel-Schemas“ der EU (DocHab 2004). Hierfür liefert die Bewertung des Erhaltungszustandes für die Monitoringgebiete anhand des Bewertungsschemas gemäß BfN & BLAK (2017) fachliche Grundlagen (s.u.).

Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Monitoringgebiete im Rahmen des Stichprobenmonitorings erfolgt anhand eines Bewertungsschemas in den für das FFH-Stichprobenmonitoring üblichen drei Kategorien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Die Bewertungsschemata für Bundes- und Landesmonitoring beinhalten prinzipiell die gleiche Gliederung und gleiche Kriterien, allerdings ist die zugrundeliegende Probeflächenanzahl für die Wertstufenbildung nicht identisch (Bundesmonitoring: 1 Probefläche = 1 zu bewertendes Gebiet; Landesmonitoring: mehrere Probeflächen aus Flächenpool à 1 zu bewertendes Gebiet).

Die Daten der Probeflächen für das Bundesmonitoring werden nach den Vorgaben von BfN & BLAK (2017) ausgewertet.

Für das Landesmonitoring werden die Grundlagendaten angepasst an den modifizierten methodischen Ansatz in Anlehnung an Ökotop (2007) ausgewertet. Infolge der höheren Probeflächenanzahl wird hier schon vor der Einstufung der einzelnen Monitoring-Gebiete eine Verrechnung der Einzelwerte notwendig, teilweise ergeben sich damit auch andere Schwellenwerte für die einzelnen Wertstufen (z.B. können Baudichten von > 10 Bauen/ha auf Einzelflächen durchaus erreicht werden, als Mittelwert mehrerer großer Probeflächen ist der gleiche Wert aber völlig unrealistisch). Ergänzende qualitative Angaben zum Zustand der Population sind der Anteil belaufener Baue an der Gesamtzahl der Baue, sowie qualitative Angaben zur Populationsstruktur, die sich aus den bei der Baukartierung erhobenen Daten ableiten lassen. Da es sich bei den Probeflächen um normal bewirtschaftete Ackerflächen handelt, die je nach Anbaukultur im Herbst bzw. Frühjahr turnusmäßig umgebrochen bzw. gepflügt werden, werden die jährlich vorhandenen Hamsterbaue dabei oberirdisch verschüttet. Bei der Kartierung im Sommer sind also nur Feldhamsterbaue vorhanden, die im laufenden Jahr von Feldhamstern genutzt wurden bzw. werden, sodass sich alle aus den Bauen abgeleiteten Bewertungen auf das laufende Monitoringjahr beziehen.

Bewertungsschema Landesmonitoring

Das Bewertungsschema für das Landesmonitoring wurde in RANA (2010) veröffentlicht.

Flächenbezug für die Bewertung des Zustandes der Kriterien Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen ist die festgelegte Probefläche für das Landesmonitoring. Bei einigen Unterkriterien ist zusätzlich das Umfeld mit einzubeziehen.

Die Bewertung der Kriterien erfolgt immer anhand des schlechtesten Unterkriteriums. Die Zusammenfassung der Kriterienbewertungen zu einer Gesamtbewertung pro Monitoringgebiet orientiert sich an Schnitter et al. (2006).

Tab. 1:   Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Feldhamsters Cricetus cricetus – Bewertungsschema Landesmonitoring.

Feldhamster – Cricetus cricetus
Kriterien/WertstufeABC
Zustand der Populationhervorragendgutmittel bis schlecht
Populationsgröße:   
Sommer-Baudichte
(ab Ende Juli)
> 5 Baue/ha2 – 5 Baue/ha< 2 Baue/ha
(ergänzend Anteil belaufener Baue angeben und bewerten)(Median aller PF pro Monitoringgebiet)(Median aller PF pro Monitoringgebiet)(Median aller PF pro Monitoringgebiet)
Populationsstruktur:   
Reproduktions- nachweis  Nachweis von Wurfbauen auf allen PF, zumindest auf einigen PF Nachweise von Jungtieren (Baue, Sichtbeobachtungen)Nachweis verschiedener Bautypen auf allen PF, Nachweise von Wurfbauen oder Jungtieren auf der Mehrzahl der PFauf der Mehrzahl der PF nur einzelne Baue vor-handen oder trotz höherer Baudichte kaum/keine Nachweise von Wurfbauen/ Jungtieren
HabitatqualitäthervorragendGutmittel bis schlecht
 mind.4 der folgenden Positiv-Kriterien zutreffend:max. 2 der folgenden Negativ-Kriterien zutreffend:mehr als 2 der folgenden Negativ-Kriterien zutreffend:
Deckung gegenüber Prädatorenangebaute Feldfrüchte bieten bereits ab April auf > 70 % der Gesamtfläche Deckungangebaute Feldfrüchte bieten auf > 30% der Gesamtfläche erst spät im Frühjahr Deckung
Umbruch von Stoppel- Äckern (Getreide, Raps)Mind. 30 % der Stoppeln bleiben nach der Ernte 2 Wochen oder länger stehenUmbruch i.d.R. direkt nach der Ernte, regelmäßig länger liegende Schwarzbrachen
Flächenanteil von Ackerrandstreifen, Brachenmindestens 5 %unter <5 %
angebaute Feldfrüchtehoher Anteil Winterweizen, -gerste und Triticale in der Fruchtfolgehoher Anteil Zuckerrüben, Mais und Kartoffeln in der Fruchtfolge
Art des LandbausFlächenanteile mit ökologischem Landbau oder mittlere Schlaggröße < 20 hanur konventioneller Landbau mit intensiver Bewirtschaftung und Biozideinsatz oder mittlere Schlaggröße > 20 ha
Beeinträchtigungenkeine bis geringmittelstark
 Sind nicht alle Kriterien für „A“ erfüllt à Abwertung in „B“Sind nicht alle Kriterien für „B“ erfüllt à Abwertung in „C“ 
Mechanische Belastung (z.B. schnelle Bearbeitungsfolge, Boden-Bearbeitungs- intensität)geringe B. 
  Bewirtschaftung überwiegend pfluglos
Kleinflächig hohe B.
(max. 10 %) es wird überwiegend gepflügt
Großflächig hohe B.
(über 10 %) es wird überwiegend und auch tiefer als 30 cm gepflügt
Zersiedlung/ Habitat-zerstörung (z.B. Flur-bereinigung, Verkehrswegebau, Gewerbe- und Siedlungser-weiterung, Rohstoffabbau; Art und Umfang beschreiben)seit Start des Monitorings (Ausgangszustand) keine weiteren Flächenverlusteseit Start des Monitorings (Ausgangszustand) Habitatverluste auf kleiner Fläche (< 5 %)seit Start des Monitorings (Ausgangszustand) Habitatverluste auf größerer Fläche (> 5 %)
Zerschneidungbarrierewirksame Elemente der Verkehrs-Infrastruktur* in Flächen-pool und 1000 m Umkreis nicht vorhandenmax. 2 barrierewirksame Elemente der Verkehrs- Infrastruktur* in Flächenpool und 1000 m Umkreis vorhanden> 2 barrierewirksame Elemente der Verkehrs-infrastruktur* in Flächen-pool und 1.000 m Umkreis
* Als barrierewirksame Elemente der Verkehrsinfrastruktur werden Kanäle, stark befahrene Bahntrassen sowie 2- und mehrspurige Straßen ab Kreisstraßenniveau betrachtet.

Bewertungsschema Bundesmonitoring

Das Bewertungsschema für das Bundesmonitoring (ursprünglich PAN & ILÖK 2009) wurde inzwischen mehrfach fortgeschrieben und liegt in der aktuellen Fassung in BfN & BLAK (2017) vor (siehe Tab. 5).

Flächenbezug für die Bewertung des Zustandes der Kriterien Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen ist die festgelegte Probefläche für das Bundesmonitoring. Bei einigen Unterkriterien ist zusätzlich das Umfeld mit einzubeziehen.

Die Bewertung der Kriterien erfolgt immer anhand des schlechtesten Unterkriteriums. Die Zusammenfassung der Kriterienbewertungen zu einer Gesamtbewertung pro Monitoringgebiet orientiert sich an Schnitter et al. (2006).

Tab. 2:   Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Feldhamsters Cricetus cricetus – Bewertungsschema Bundesmonitoring (BfN & BLAK 2017).

Feldhamster – Cricetus cricetus
Kriterien/WertstufeABC
Zustand der Populationhervorragendgutmittel bis schlecht
Anzahl Sommerbaue/ha (Anzahl Baue angeben)≥ 10≥ 2 bis < 10< 2
Alternativ: Anzahl der Frühjahrsbaue/ha
(Anzahl Baue angeben)
≥ 3≥ 1 bis < 3< 1
Fakultativ: Populationsstruktur: Reproduktions- nachweis (Expertenvotum)Nachweis von Wurfbauen und Jungtieren (Baue, Sichtbeobachtungen)B-Bewertung für dieses Merkmal entfälltKein Nachweis von Jungtieren oder Wurfbauen
Habitatqualitäthervorragendgutmittel bis schlecht
Deckung gegenüber Prädatoren im Offenland 1) (in der Ackerfläche) durch ausreichend hohe und dichte Vegetation; Flächenanteil schätzen und Expertenvotumbereits ab April und nach Beendigung der Getreideernte bis Ende September auf ausreichender Fläche vorhanden (≥ 70 %)bereits ab April und nach Beendigung der Getreideernte bis Ende September auf ≥ 50 bis < 70 % der Fläche vorhandenausreichende Deckung später als unter A und B oder auf geringerem Flächenanteil (< 50 %) vorhanden
Anteil von Ackerrandstreifen, jungen Brachen (1-3 Jahre) und mehrjährigen Feldfutterschlägen (Luzerne, Klee) als Rückzugshabitat (Flächenanteil angeben)≥ 8 %≥ 3 bis < 8 %< 35
ökologischer Landbau (Flächenanteil angeben)≥ 20 %≥ 5 bis < 20 %< 5 %
Mittlere Schlaggröße≤ 5 ha> 5 bis ≤ 50 ha< 50 ha
Anteil Ackerfläche und Feldfrüchte (Gesamtflächenanteil Acker und falls möglich pro Feldfrucht angeben) (Expertenvotum)≥ 60 % Getreide auf der Gesamtfläche; ausgewogener Anteil Wintergetreide (≥ 60 bis < 75 %) und Sommergetreide (≥ 25 bis < 40 %) in der Fruchtfolgeandere Kombinationen als unter A und C≤ 50 % Getreide auf der Gesamtfläche oder ≤ 10 % Sommergetreide, hoher Anteil Hackfrüchte, z.B. Zuckerrüben und Kartoffeln in der Fruchtfolge
Umbruch von Stoppeläckern (Flächenanteil angeben)Auf ≥ 50 % der Getreidefläche frühestens 4 Wochen nach Ernteschlussandere Kombinationen als unter A und Cauf ≥ 50 % der Ackerfläche direkt nach der Ernte
Beeinträchtigungenkeine bis geringmittelstark
Bewirtschaftung: mechanische Belastung
(Art und Flächenanteil der mechanischen Belastungen angeben; sofern möglich für Äcker die Pflugtiefe und Umbruchhäufigkeit nennen; Bewertung als Expertenvotum mit Begründung)
kein Pflügen tiefer als 30 cm, keine Tiefenlockerungregelmäßiges Pflügen tiefer als 30 cm (oder Tiefenlockerung) auf ≤ 50 % der Ackerflächeregelmäßiges Pflügen tiefer als 30 cm (oder Tiefenlockerung) auf > 50 % der Ackerfläche
Zersiedelung, Habitatzerstörung  
(z.B. Flurbereinigung, Verkehrswegebau, Siedlungserweiterung und Rohstoffabbau; Art und Umfang beschreiben; Bewertung als Expertenvotum mit Begründung)
keineHabitat zerstörende Maßnahmen auf kleiner Fläche (≤ 10 %)Habitat zerstörende Maßnahmen auf größerer Fläche (> 10 %)
Zerschneidung durch öffentlich zugängliche Straßen (Kreisstraßen oder höher) (Expertenvotum)keine überörtlichen Straßen in der PF oder in 1000 m Umkreis vorhandeneine überörtliche Straße in der PF oder in 1000 m Umkreis vorhandenmehr als eine überörtliche Straße in der PF oder in 1000 m Umkreis vorhanden
Weitere Beeinträchtigungen für Cricetus cricetus (Expertenvotum mit Begründung)keinemittlere bis geringestarke
1) Offenland der Probefläche grob beschreibend in „phänologische“ Strukturtypen nach Vegetationshöhe und -dichte einteilen, Flächenanteil an der gesamten Probefläche je Typ angeben; geeignet sind im Frühjahr insbesondere Wintergetreide- und mehrjährige Feldfutterschläge, ggf. ergänzt durch geringere Anteile anderer frühauflaufender Kulturen, im Herbst: z. B. mehrjährige Feldfutterschläge, Hackfrüchte, Stoppelfelder, Nacherntestreifen; Bewertung als Expertenvotum mit Begründung