Nachtkerzenschwärmer

Proserpinus proserpina (Pallas, 1772)

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: Ungefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 2 - stark gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Der Nachtkerzenschwärmer benötigt je nach Entwicklungsstadium zwei Arten an Lebensräumen: Die Larven leben in hochdynamischen Lebensräumen wie Feuchtbrachen, Wiesengräben und Wegrändern mit ausreichendem Bestand an Weidenröschen (Epilobium spec.). Die Falter hingegen werden u.a. auf Salbei-Glatthaferwiesen, Magerrasen und trockenen Ruderalfluren bei der Nektaraufnahme beobachtet.

Allgemein unterliegt der Nachtkerzenschwärmer einer starken Bestandsfluktuation und neigt zu einem plötzlichen Auftreten an zuvor nicht besiedelten Standorten. Dabei nutzen die hochmobilen und als Pionierart geltenden Tiere Standorte nur selten mehrere Jahre hintereinander, auch wenn die Habitate weiterhin gleichermaßen geeignet sind.

Zwischen 2001 und 2023 wurden von dem Nachtkerzenschwärmer in Sachsen-Anhalt Nachweise aus 44 MTB erbracht. Die Art ist für das Bundesland aus allen Landesteilen gemeldet (SCHMIDT 2004b). Meist handelt es sich um Einzelfunde, häufig durch Lichtfang getätigt, was aufgrund der hohen Mobilität allerdings keine Rückschlüsse auf die Habitatflächen erlaubt.

Aufgrund ihrer hochmobilen Lebensweise entzieht sich der Nachtkerzenschwärmer fast vollständig einem fortlaufenden Monitoring, Aussagen über lokale Populationen lassen sich kaum treffen. Dies lässt sich auch an den Untersuchungsergebnissen im Rahmen der Anhang-IV-Arten in den Jahren 2009/2010 erkennen: Hier wurden an verschiedenen Standorten mit ehemaligen Nachweisen, wie beispielsweise rund um Genthin, im Ziegelrodaer Forst oder den Harslebener Bergen, keine Artnachweise erbracht. (ARNDT et al. 2010)

(BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (o.J.))

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Nachtkerzenschwärmers richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Die Populationsgröße wird mit einer kontinuierlichen Datensammlung durch Abfrage aller verfügbaren Quellen erfasst. Die Zählgröße ist die Anzahl der im Berichtszeitraum nachgewiesenen Einzelvorkommen.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig im Rahmen einer Experteneinschätzung.

Das FFH-Monitoring für den Nachtkerzenschwärmer wird in der atlantischen und kontinentalen biogeographischen Region getrennt durchgeführt.