Lycaena dispar (Haworth, 1802)
Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 3 - gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: G - Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte
Der Große Feuerfalter besiedelt Flusstäler, Flussniederungen und Niedermoore sowie nährstoffreiche Feuchtwiesen wie Seggenriede und Kohldistelwiesen (WILLNER 2017). Die Art wird als „low density species“ eingestuft, da sie im Allgemeinen nur in geringer Individuendichte gefunden wird. In Deutschland ist der Bestand in zwei Verbreitungsgebiete mit einem nordöstlichen und einem südlichen Siedlungsgebiet unterteilt.
Wie in weiten Teilen der Bundesrepublik ist der Große Feuerfalter auch in Sachsen-Anhalt selten. Dies scheint auch in der Vergangenheit nicht anders gewesen zu sein: Bis zum Jahr 2000 wurden nur 22 Meldungen für das gesamte Bundesland dokumentiert, von denen lediglich vier aus der Zeit nach 1980 stammen. Neben dem im NSG „Schollener See“ (Teil des FFH-Gebiets 0011) vermeldeten Beleg aus dem Jahr 1989 konnten im Jahr 1995 noch ein Vorkommen in der „Kleutscher Aue“ bei Dessau (Teil des FFH-Gebiets 0129) sowie im Jahr 1997 zwei Meldungen für den Zeitzer Forst (Teil des FFH-Gebiets 0156) registriert werden. Die 22 Funde verteilen sich vor allem auf den Nordosten des Landes und konzentrieren sich großräumig östlich und nördlich von Stendal. Südlich von Magdeburg wurde der Große Feuerfalter aus dem Harz, dem Elbe-Mulde-Tiefland und aus der Umgebung von Zeitz vermeldet. Diese drei Nachweisorte liegen jedoch außerhalb der beiden eigentlich in Deutschland vorhandenen Verbreitungsgebiete, so dass die Bodenständigkeit der damaligen Populationen unsicher ist.
Derzeit werden bei dem Großen Feuerfalter Expansionstendenzen beobachtet. So wird beispielsweise in Brandenburg oder der sächsischen Oberlausitz eine starke Ausbreitung der Art registriert, wobei auch Regionen besiedelt werden, in denen die Tiere zuvor nie heimisch waren. Eine Verschiebung von Arealgrenzen muss daher in Betracht gezogen werden, wenn auch die große Distanz zwischen den Populationen eine Hürde darstellt. Aktuelle Gefährdungen für den Großen Feuerfalter stellen insbesondere die Entwässerung oder das Trockenfallen von Feuchtgebieten dar. (LEWINGTON 2012)
Die in anderen Regionen beobachteten Ausbreitungstendenzen sind auch in Sachsen-Anhalt zu erkennen: Zwischen 2001 und 2023 wurden vom Großen Feuerfalter Nachweise aus 8 MTB erbracht. Die Nachweise verteilen sich über verschiedene Landesteile, mit den meisten Meldungen im Elbe-Mulde-Tiefland (D10), gefolgt von der Elbtalniederung (D09) und jeweils einem besetzen MTB im Fläming (D11), Weser-Aller-Tiefland (D31) und Harz (D37).
(SCHÖNBORN & SCHMIDT 2010)
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring des Großen Feuerfalters richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils mindestens zwei Begehungen im Abstand von einer Woche zwischen Anfang Juni bis Anfang Juli ermittelt. Der Präsenz-Nachweis erfolgt durch die Erfassung von Eiern der ersten und zweiten Generation. Dazu werden die in der Vergangenheit besiedelten Parzellen sowie zusätzlich alle potenziell geeignet erscheinenden Parzellen der Untersuchungsfläche abgesucht. Zählgröße ist die Anzahl besiedelter Teilflächen, d.h. sinnvoll abgrenzbare Teilhabitate mit z.B. einheitlichen Standortbedingungen. Je Teilfläche wird eine erfolgsorientierte Ei-Suche an 30 geeigneten Wirtspflanzen-Individuen durchgeführt. Sobald ein Nachweis erbracht wird oder 30 geeignete Wirtspflanzen-Individuen untersucht wurden, wird die Kartierung eingestellt. Als Grundlage zur Bewertung des Zustands der Population dient die höchste Anzahl besiedelter Teilflächen, also entweder das Ergebnis der ersten oder der zweiten Begehung.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Größe der Larvalhabitat-Flächen
- Anzahl besiedelter Teilflächen bzw. lineare Abschnitte mit unterschiedlicher Nutzung
- Flächenanteil mit geringer bis mittlerer Störungsintensität
- Ausstattung mit Rumex hydrolapathum oder R. crispus, R. obtusifolius
Beeinträchtigungen
- Sommer-Überflutung/-Überstauung
- Alternativ: Gebietswasserhaushalt
- Mahd zwischen Eiablage und Winterruhe der Larven
- Gefährdung durch Nutzungsänderung (z.B. Sukzession durch zunehmenden Schilf- und/oder Gehölzaufwuchs oder Grünlandintensivierung)
- Weitere Beeinträchtigungen
Derzeit umfasst die Gebietskulisse des FFH-Monitorings für den Großen Feuerfalter 2 Monitoringgebiete (=Stichprobenflächen), die sich in Wittenberg und im Altmarkkreis Salzwedel befinden.
In der nachfolgenden Karte sind die Monitoringgebiete eingezeichnet. In der anschließenden Tabelle werden die Flächen noch einmal mit weiteren Informationen zur genauen Lage aufgeführt.
STPE-Nr. | Landkreis | Biogeogr. Region |
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ST_LEP_LYCADISP_01 | Wittenberg | Kontinental |
ST_LEP_LYCADISP_02 | Altmarkkreis Salzwedel | Atlantisch |