Gortyna borelii lunata Freyer, 1839
Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 1 - vom Aussterben bedroht
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 1 - vom Aussterben bedroht
Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte
Die Haarstrangwurzeleule gehört zur Familie der Eulenfalter und damit zu den Nachtfaltern. Sie besiedelt Flussniederungen mit wechseltrockenen bis frischen, mageren Wiesen und Magerrasen, Hochwasserdämme sowie steile, wärmebegünstigte Hänge in Flussnähe. Voraussetzung für ein Vorkommen der Art ist die Existenz des Arznei-Haarstrangs, welche ihre einzige Raupenfutterpflanze ist. Nur wo diese seltene Pflanze wächst und von trockenen Grashalmen oder trockenen Halmen für die Eiablage umgeben ist, kann die Haarstrangwurzeleule leben.
Die Haarstrangwurzeleule gehört in Europa zu den am stärksten gefährdeten Eulenfalterarten. Dies ist vor allem dem Rückgang ihrer Nahrungspflanze geschuldet, welche in ihrem Bestand vor allem durch Lebensraumzerstörung durch intensive Nutzung bedroht ist. Darüber hinaus sind die Tiere an das Flach- und Hügelland gebunden (EBERT 1998). Die Art ist sehr lokal in den mittleren Regionen Europas verbreitet und wird bis in die Ukraine nachgewiesen. Im Zuge der EU-Osterweiterung wurde die Haarstrangwurzeleule der Artenkulisse der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie hinzugefügt.
In Deutschland lässt sich die Haarstrangwurzeleule nur noch sehr vereinzelt finden, mit wenigen Nachweisen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt ist aktuell nur ein sehr individuenschwaches Vorkommen im Burgenlandkreis bekannt, dessen genaue Lokalisation allerdings aus Artenschutzgründen nicht bekannt gegeben wird. Historische Fundmeldungen aus Sachsen-Anhalt liegen aus Halle (1892), Naumburg (1918) und Freyburg/Nebra (1964) vor; vom Gebiet der ehemaligen DDR ist die Art nur aus den ausgedehnten Stromtalauen der Saale, Elster und Luppe nachgewiesen (HEINICKE 1982). (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (o.J.))
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring der Haarstrangwurzeleule richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils einer Begehung zwischen Mitte Juli bis Mitte August ermittelt. Im Rahmen von beiden Untersuchungsjahren wird die gesamte Untersuchungsfläche ohne eine Festlegung von Transekten vollständig abgesucht. Hierbei ist insbesondere auf die Raupenfutterpflanze Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) zu achten; Bohrmehlhaufen (gelblich-weißer Kot) am Stengelgrund auf dem Boden weisen auf die Art hin.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Bestand des Arznei-Haarstrangs (Peucedanum officinale) im Bereich des gesamten Vorkommens
- Fakultativ: Relief (bei Vorkommen in Auen)
- Requisiten zur Eiablage
- Fakultativ: Vernetzung der Larvalhabitate
Beeinträchtigungen
- Fakultativ: Überflutung (bei Vorkommen in Auen)
- Zu hohe Nutzungsintensität (bei Vorkommen in Wiesen)
- Pflegezustand bei Vorkommen in trockenen Säumen, Waldrändern, Waldlichtungen etc.
- Düngung
- Aufforstung
- Weitere Beeinträchtigungen
Derzeit umfasst die Gebietskulisse des FFH-Monitorings für die Haarstrangwurzel 2 Monitoringgebiete (=Stichprobenflächen), die sich im Burgenlandkreis befinden.
In der nachfolgenden Karte sind die Monitoringgebiete eingezeichnet. In der anschließenden Tabelle werden die Flächen noch einmal mit weiteren Informationen zur genauen Lage aufgeführt.
STPE-Nr. | Landkreis | Biogeogr. Region |
---|---|---|
ST_LEP_GORTBO_L_01a | Burgenlandkreis | Kontinental |
ST_LEP_GORTBO_L_01b | Burgenlandkreis | Kontinental |