Hirschkäfer

Lucanus cervus (Linnaeus, 1758)

Natura 2000: Anhang II
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Der xylobionte Hirschkäfer besiedelt Waldgesellschaften mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, wie beispielsweise Auenwälder, Buchenwälder, Streuobstwiesen, Parkanlagen, Alleen und Feldgesellschaften.

Zwischen 2001 und 2023 wurden vom Hirschkäfer in Sachsen-Anhalt Nachweise aus 86 MTB erbracht. Hauptverbreitungsgebiete stellen dabei das Elbe-Mulde-Tiefland, der Harz samt nördlichem Harzvorland sowie das Thüringer Becken mit Randplatten dar. In der südlichen Altmark sowie der angrenzenden Colbitz-Letzlinger Heide wurden ebenfalls zahlreiche Vorkommen registriert. Im Norden sowie im Zentrum des Bundeslandes sind hingegen nur vereinzelte Nachweise dokumentiert. Während dies im Norden unter anderem auf Erfassungslücken zurückzuführen ist, bietet die waldarme und von ausgedehnten Ackerflächen charakterisierte Mitte von Sachsen-Anhalt kaum geeignete Lebensräume für den Hirschkäfer.

Im Rahmen von Untersuchungen in FFH-Gebieten in den Jahren 2005/2006 konnten Vorkommen in 33 Gebieten nachgewiesen werden. Für sieben dieser Gebiete wurde der Erhaltungszustand mit „hervorragend“ bewertet; sie befinden sich in den Naturräumen „Elbe-Mulde-Niederung“ (D10), „Thüringer Becken und Randplatten“ (D18), „Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland“ (D19) sowie „Wendland und Altmark“ (D29). In den beiden zur atlantischen Region gehörenden Naturräumen „Weser-Aller-Tiefland“ (D31) und „Nördliches Harzvorland“ (D33) wurde hingegen ein anhaltender Bestandsrückgang konstatiert. (MALCHAU 2010)

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Hirschkäfers richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Die Populationsgröße wird durch eine fortlaufende Datensammlung erfasst, die einmal pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) gemeldet wird. Als Messgröße für den Bestand wird die Anzahl aller Nachweise (inkl. Totfunden und Larvennachweisen) innerhalb der biogeografischen Region verwendet. Ein Nachweis ist dabei der Fund von mindestens einem Individuum. Hierzu werden beispielsweise Aufrufe in der Bevölkerung zur Meldung von Hirschkäfern an von den Ländern ausgewiesene Ansprechpartner durchgeführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Fläche geeigneter Eichenbestände
  • Weitere Waldstrukturen

Beeinträchtigungen

  • Waldbau (u.a. Belassen von Alt- und Totholz)
  • Weitere Beeinträchtigungen

Das FFH-Monitoring des Hirschkäfers wird für die atlantische und die kontinentale biogeographische Region getrennt durchgeführt.