Moorfrosch

Rana arvalis Nilsson, 1842

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 3 - gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 2 - stark gefährdet

Verbreitungsschwerpunkte in Sachsen-Anhalt

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Der Moorfrosch kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor, weist aber nur im Norden und Osten ein geschlossenes Verbreitungsgebiet auf. In Mecklenburg, Brandenburg und Teilen Sachsens und Sachsen-Anhalts werden die bundesweit größten Abundanzen und Verbreitungsdichten erreicht (GÜNTHER & NABROWSKI 1996). In Sachsen-Anhalt wurden von 2001 bis 2014 Nachweise in 138 MTB erbracht. Bei einer dementsprechenden Rasterfrequenz von 67 % zählt der Moorfrosch damit zu den weit verbreiteten Arten. (GROSSE & SEYRING 2015)

Als typische Art des Flachlands befinden sich die Verbreitungsschwerpunkte des Moorfrosches in den eiszeitlich geprägten Tiefebenen Sachsen-Anhalts. Die Arealgrenze im Bundesland verläuft dabei entlang des Mittellandkanals über die Elbauen ab Magdeburg, die Saalemündung und die Saale bis zur Mündung der Weißen Elster bei Halle. Östlich von dieser Linie werden die Landschaften mit den Flussauen der Elbe, Mulde, Schwarze Elster, Saale, Havel und Ohre fast flächendeckend besiedelt. Auch die Altmarkplatten und -heiden, der Elbe-Havel-Winkel und der Fläming weisen in Gebieten mit höherem Grundwasserstand oder staunassen Flächen lückige Vorkommen des Moorfrosches auf. Darüber hinaus sind ebenfalls Vorkommen in der Dübener, Mosigkauer und Annaburger Heide bekannt. (GROSSE & SEYRING 2015)

In den Ackerebenen Sachsen-Anhalts sind, mit punktuellen Ausnahmen im Köthener Ackerland, kaum Nachweise vorhanden. Auch aus dem Harz, den Harzvorländern und den Hügelländern sind nur vereinzelte und isolierte Vorkommen bekannt, so z.B. aus der Helme-Aue. (GROSSE & SEYRING 2015)

Die Vorkommen des Moorfroschs sind in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Insbesondere in den Mittelgebirgslandschaften wurden drastische Bestandsabnahmen verzeichnet. Sehr große Laichgesellschaften sind fast nur noch in besonders günstig strukturierten Gewässern der Flussauen vorzufinden. (GROSSE et al. 2019)


Vorkommen in FFH-Gebieten

Von den zwischen 2001 und 2014 erbrachten Nachweisen lagen 53 % innerhalb der FFH-Schutzgebietskulisse. Im Jahr 2014 waren 80 (30 %) der 265 FFH-Gebiete Sachsen-Anhalts durch den Moorfrosch besetzt, vorrangig in den kontinentalen Flussauen und Niederungslandschaften. Der Moorfrosch weist damit nach der Rotbauchunke die zweithöchste Repräsentanz unter den Lurchenarten innerhalb des FFH-Schutzgebietsnetzes auf. (GROSSE & SEYRING 2015)

Ein bedeutender Anteil der sachsen-anhaltischen Moorfroschpopulation besiedelt die Auenlandschaften in den Naturräumen „Elbtalniederung“ (D09) sowie „Elbe-Mulde-Tiefland“ (D10). Im Jahr 2014 wurden in diesen Naturräumen alle FFH-Gebiete, die in Verbindung mit den Auenlandschaften standen, flächendeckend und in hoher Anzahl besiedelt. (GROSSE & SEYRING 2015)

Die „Altmark“ (D29), die „Lüneburger Heide“ (D28) sowie das „Weser-Aller-Tiefland“ (D31) stellen im Nordwesten von Sachsen-Anhalt einen weiteren Verbreitungsschwerpunkt dar. Der Moorfrosch ist hier jedoch deutlich weitlückiger und mit lediglich lokalen Häufungen anzutreffen, z.B. in den FFH-Gebieten „Secantsgraben, Milde und Briese“ (FFH0016), „Grabensystem Drömling“ (FFH0020) und „Drömling“ (FFH0018). (GROSSE & SEYRING 2015)

Die im „Mitteldeutschen Schwarzerdegebiet“ (D20) gelegenen Vorkommen in den FFH-Gebieten „Nienburger Auwald-Mosaik“ (FFH0103), „Auwälder bei Plötzkau“ (FFH0164), „Saaledurchbruch bei Rothenburg“ (FFH0114), „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) sowie „Elster-Luppe-Aue“ (FFH0143) bilden die westliche Arealgrenze im Bundesland. Darüber hinaus sind nur vereinzelte und isolierte Vorkommen des Moorfrosches bekannt. (GROSSE & SEYRING 2015)

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Moorfroschs richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population in einem Untersuchungsjahr im Rahmen von jeweils drei Begehungen zu erfassen. Die Ermittlung der Populationsgröße sowie gleichzeitig der Nachweis einer Reproduktion erfolgt durch das Zählen von Laichballen zwischen Februar und Anfang April. Zum sicheren Artnachweis ist in Zweifelsfällen das Verhören sowie die Suche nach adulten Tieren durchzuführen.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode unter Berücksichtigung der Bedingungen einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Anzahl und Größe der zum Vorkommen gehörenden Gewässer
  • Ausdehnung der Flachwasserbereiche bzw. Anteil der flachen Gewässer (< 0,4 m Tiefe)
  • Beschattung (durch Gehölze beschattete Wasserfläche)
  • Entfernung des Laichgewässers von arttypischen Sommer- und Winterhabitaten
  • Beschaffenheit der Offenlandbereiche um die Gewässer in 300 m Umkreis
  • Entfernung zum nächsten Vorkommen

Beeinträchtigungen

  • Schad- oder Nährstoffeinträge
  • Versauerung
  • Fischbestand und fischereiliche Nutzung
  • Gefährdung durch Einsatz schwerer Maschinen im Landhabitat
  • Fahrwege im Gewässerumfeld (500 m Umkreis) und Jahreslebensraum bzw. an diesen angrenzend (100 m Umkreis)
  • Isolation durch monotone, landwirtschaftliche Flächen oder Bebauung im Umfeld
  • Weitere Beeinträchtigungen

Derzeit (Stand 2024) umfasst die Gebietskulisse des FFH-Monitorings für den Moorfrosch 10 Monitoringgebiete (=Stichprobenflächen) in den Landkreisen Börde und Mansfeld-Südharz. Bis auf eine Ausnahme liegen alle Flächen in bzw. grenzen an FFH-Gebiete.

In der nachfolgenden Karte sind die Monitoringgebiete eingezeichnet. In der anschließenden Tabelle werden die Flächen noch einmal mit weiteren Informationen zur genauen Lage aufgeführt.

STPE-Nr.NameLandkreisLage im
FFH-Gebiet
Biogeogr. Region
RanaArva_01Jeggauer MoorBördeFFH0019LSAAtlantisch
RanaArva_02Drömling bei BuchhorstBördeFFH0018LSAAtlantisch
RanaArva_03Teichkomplex südlich BoneseBördeAtlantisch
RanaArva_04Tonabgrab-ungen Havelburg-SandauBördeFFH0009LSAKontinental
RanaArva_05Pierengraben bei HavelbergBördeFFH0011LSA (anteilig)Kontinental
RanaArva_06Buschgraben bei AkenBördeFFH0125LSAKontinental
RanaArva_07Flugplatz AllstedtBördeFFH0135LSA (anteilig)Kontinental
RanaArva_08Elsteraltarm und Tongruben ErmlitzBördeFFH0143LSAKontinental
RanaArva_09Gewässer südlich bei BösewigMansfeld-SüdharzFFH0073LSA (angrenzend)Kontinental
RanaArva_10Elstermündung bei ListerfehrdaMansfeld-SüdharzFFH0071LSAKontinental