Zierliche Tellerschnecke

Anisus vorticulus Troschel, 1834

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 1 - vom Aussterben bedroht
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 1 - vom Aussterben bedroht

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Die Zierliche Tellerschnecke galt in Sachsen-Anhalt über Jahrzehnte als ausgestorben. Im Jahr 2015 gelang der erste Nachweis der Art im Schollener See, darauffolgend konnten 2017 im Arendsee drei weitere Individuen gefunden werden. Bei vertiefenden Untersuchungen am Nordufer des Arendsees wurde festgestellt, dass die Zierliche Tellerschnecke dort sogar in bemerkenswerter Individuenzahl auftritt. (UNRUH & STARK 2018)

Die Zierliche Tellerschnecke benötigt lichtdurchflutete, klare Gewässer mit ausreichender Sauerstoffsättigung sowie üppiger submerser Vegetation auf schlammig-sandigen Böden. Negativ beeinflusst wird sie durch eine Entwicklung ihrer Lebensräume zu polytrophen Stillgewässern, wodurch stattdessen robuste Generalisten gefördert werden. (UNRUH & STARK 2018)

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Art in zahlreichen Gewässern entlang der Elbe erfasst. Vermutlich wird die Ausbreitung der sehr kleinen Tiere auch mittels Transportvektoren, wie beispielsweise Wasservögel, über weite Strecken ermöglicht. Nachweise in der südlich angrenzenden Elbaue in Sachsen-Anhalt konnten bisher jedoch nicht erbracht werden. Bei Betrachtung der bisherigen Nachweise muss allerdings berücksichtigt werden, dass die versteckte Lebensweise und Gefahr von Verwechslungen mit anderen Arten die Erfassung der Zierlichen Tellerschnecke erschwert. (HARTENAUER et al. 2019)

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Aktuell erfolgt in Sachsen-Anhalt kein FFH-Stichprobenmonitoring der Zierlichen Tellerschnecke, da aufgrund des bisherigen Artstatus im Land (s.o.) keine Stichprobenflächen festgelegt wurden.

Sobald Stichprobenflächen für Sachsen-Anhalt durch das Bundesamt für Naturschutz festgelegt werden, folgt die Methodik den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population in ein bis zwei Untersuchungsjahren mit je einer Begehung Ende Mai oder zwischen Mitte August bis Mitte Oktober zu erfassen. Im ersten Schritt werden Vorkommen in geeigneten Gewässern durch Absuchen der Strukturen und Substrate im Uferbereich und/oder Kescherfänge stichprobenartig überprüft. Zur quantitativen Erhebung werden im zweiten Schritt 3 bis 10 Probestellen ausgewählt. Auf den je nach Methode 0,25 m2 bis 1 m2 großen Flächen werden Proben entnommen und im Labor auf die Zielart untersucht.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Beschattung (Anteil nicht durch Gehölze oder Röhricht beschatteter Wasserfläche)
  • Wasserführung
  • Besiedelbare submerse Substrate (Makrophyten, Totholz u.a.)
  • Für Seen: Trophie
  • Für Auengewässer: Deckungsgrad flottierender Vegetation
  • Für Seen: Anzahl positiver Begleitarten als Anzeichen guter Habitatqualität
  • Für Auengewässer: Negative Begleitfauna als Anzeichen mangelnder Habitatqualität
  • Alternativ für Seen/Auengewässer: Einschätzung der Habitatqualität anhand der Begleitfauna

Beeinträchtigungen

  • Flächennutzung angrenzender Bereiche
  • Schad- und Nährstoffeintrag (Eutrophierung)
  • Für Seen: Kontinuität besiedelbarer Uferzonen anthropogen gestört z.B. durch Uferverbau, Badestellen, Schädigung Röhricht
  • Weitere Beeinträchtigungen

entfällt

entfällt