Schwarzfleckiger Ameisenbläuling

Phengaris arion (Linnaeus, 1758)

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 3 - gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 1 - vom Aussterben bedroht

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Der Schwarzfleckige Ameisenbläuling präferiert reine Kalkböden oder kalkreiche Lößböden auf xerothermen, kurzrasigen Magerrasen. Essenziell zur Entwicklung sind das Vorkommen seiner Raupenfutterpflanzen Thymian (Thymus spec.) oder Dost (Origanum vulgare) sowie seiner Wirtsameisen, meist die Säbeldornige Knotenameise (Myrmica sabuleti).

In der Vergangenheit war der Schwarzfleckige Ameisenbläuling in Sachsen-Anhalt von ca. 40 Fundorten bekannt, wobei die meisten Meldungen jedoch aus der Zeit vor 1980 datieren. So erfolgten beispielsweise alle Nachweise aus den Sandgebieten (Colbitz-Letzlinger Heide, Mosigkauer Heide und Elbniederterrasse bei Klöden) vor 1970. Nach 1980 wurde die Art nur noch an zwei Stellen beobachtet: Aus dem Jahr 1983 stammt ein Nachweis aus dem Gebiet der „Henne“ bei Naumburg im Naturraum Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland (D19). Außerdem konnte die Art 1990 im NSG „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“ (Teil des heutigen FFH-Gebiets „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (FFH0137)) innerhalb des Naturraums Thüringer Becken mit Randplatten (D18) beobachtet werden. (SCHMIDT 2004a).

Zwischen 2001 und 2023 wurden in Sachsen-Anhalt von dem Schwarzfleckigen Ameisenbläuling Nachweise aus lediglich einem MTB im Süden des Bundeslandes erbracht. Sowohl im Jahr 2001 als auch im Rahmen der Ersterfassung der Anhang-IV-Arten in den Jahren 2009/2010, in denen eine Untersuchung der Gebiete mit den letzten Meldungen vorgenommen wurde, konnte ein Vorkommen der Art im FFH-Gebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (FFH0137) bestätigt werden (ARNDT et al. 2010).

Das weitgehende Fehlen der Art in Sachsen-Anhalt ist insofern verwunderlich, da aus Thüringen ca. 150 – 200 Fundplätze bekannt sind (KUNA mdl.). Da sich einige dieser Nachweise in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landesgrenze befinden, so z.B. im Kyffhäuser, Südharzer Zechsteingürtel (Gipskarstlandschaft) und auf den Bottendorfer Hügeln im Unstruttal bei Roßleben (THUST et al. 2006), sollten hier verstärkte Aktivitäten zur Untersuchung der Art erfolgen.

(BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (o.J.))

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Schwarzfleckigen Ameisenbläulings richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils zwei Begehungen zwischen ca. Ende Juni bis Anfang Juli ermittelt. Die Erfassung erfolgt durch die Zählung an Faltern entlang von Linien-/Schleifentransekten. Die Transektlänge sollte dabei mindestens 500 m pro Untersuchungsfläche (ansonsten 500 m pro 5 ha Probefläche), die Transektbreite ca. 10 m betragen. Für die Begehungszeit sind 30 Minuten pro 500 m vorgesehen. Bei der Erfassung ist auf die Einhaltung der Standardbedingungen für eine Kartierung zu achten; so sollte die Aufnahme zwischen 10–17 Uhr bei mindestens 18 °C Lufttemperatur, einer Bewölkung von höchstens 50 % und einer Windstärke von max. 3 auf der Beaufort-Skala stattfinden.
Falls keine Falter bei Arealrand-Vorkommen erfasst werden, wird eine erfolgsorientierte Ei-Suche an geeigneten Wirtspflanzen durchgeführt, wobei höchstens 100 Origanum- oder 200 Thymus-Blütenstände abgesucht werden. Sobald ein Nachweis erbracht oder die o.g. Anzahl an Blütenständen untersucht wurde, wird die Kartierung eingestellt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Flächenanteil potenzielles Larvalhabitat
  • Anteil offener Boden/Grus/Steine/Fels
  • Mittlere obere Krautschichthöhe der Begleitvegetation
  • Deckungsgrad der Wirtspflanzen

Beeinträchtigungen

  • Strauchschichtdeckung im (potenziellen) Larvalhabitat
  • Beeinträchtigungen durch Beweidung (entweder Beweidungsaufgabe bzw. Reduktion der Beweidungsfrequenz oder Überbeweidung)
  • Nährstoffanreicherung
  • Weitere Beeinträchtigungen

Derzeit umfasst die Gebietskulisse des FFH-Monitorings für den Schwarzfleckigen Ameisenbläuling 8 Monitoringgebiete (=Stichprobenflächen), die sich im Burgenlandkreis und im Saalekreis befinden.

In der nachfolgenden Karte sind die Monitoringgebiete eingezeichnet. In der anschließenden Tabelle werden die Flächen noch einmal mit weiteren Informationen zur genauen Lage aufgeführt.

STPE-Nr.LandkreisBiogeogr. Region
ST_LEP_MACUARIO_01aSaalekreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_01bSaalekreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_01cSaalekreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_01dSaalekreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_01eBurgenlandkreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_01fBurgenlandkreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_02aSaalekreisKontinental
ST_LEP_MACUARIO_02bBurgenlandkreisKontinental