auf der Internetseite „Tierartenmonitoring Sachsen-Anhalt“
Wir stellen Ihnen hier die Konzeption zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und der Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie vor der Europäischen Union vor.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) hat anlässlich ihrer 94. Sitzung im September 2006 einer vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten Vorgehensweise zugestimmt, welche ein bundesweites Monitoring für die einem Stichprobenverfahren zugänglichen Parameter des Erhaltungszustandes von FFH-Arten vorsieht. Weitere wesentliche Eckpunkte wurden auf der 97. LANA-Sitzung im März 2008 beschlossen.
Nach dem vorliegenden, bundesweit anzuwendenden Konzept (PAN & ILÖK 2009b) und entsprechend der Abstimmung im Bund-Länder-Arbeitskreis „FFH-Monitoring“ sind dem Land Sachsen-Anhalt für 49 Tierarten der FFH-Richtlinie Stichprobenflächen zugewiesen worden, wobei für 25 Arten in der atlantischen biogeographischen Region ein Totalzensus gefordert wurde (hier sind alle vorhandenen Vorkommen zu untersuchen). Letztlich sind die entsprechenden Parameter für 8 weitere Tierarten, für die der Stichprobenansatz nicht trägt, mittels Sondermethodik zu erfassen, was insbesondere auf mittelgroße Säuger sowie wandernde Flussfischarten zutrifft.
Für die Vogelarten gibt es eine gesonderte Konzeption zum Monitoring, die ebenfalls bundesweit abgestimmt ist.
Die Ergebnisse des Monitorings sollen ebenfalls auf dieser Website verfügbar gemacht werden. Das Einstellen der entsprechenden Dokumente erfolgt schrittweise nach Abschluss und Prüfung der jeweiligen Erfassungen.
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